Politik
Der Landrat
Der Landrat ist kommunaler Wahlbeamter. Er wird für die Amtszeit von sechs Jahren von den Kreisbürgern gewählt. Seine Stellvertreter wählt der Kreistag aus seiner Mitte.
Aufgaben des Landrat
Der Landrat
- führt den Vorsitz im Kreisausschuss und in den weiteren Ausschüssen (ausgenommen dem Rechnungsprüfungsausschuss) und vollzieht die dort gefassten Beschlüsse.
- erledigt in eigener Zuständigkeit die laufenden und die ihm vom Kreistag übertragenen Angelegenheiten des Landkreises sowie die Geschäfte, die im Interesse der Sicherheit der Bundesrepublik oder eines ihrer Länder geheim zu halten sind.
- vertritt den Landkreis nach außen.
Landrat im Landkreis Freyung-Grafenau seit 01.Mai 2008:
Ludwig Lankl
Behördenleitung
Landrat
Dienstgebäude Wolfstein
Wolfkerstr. 3
94078 Freyung
Landrat
Dienstgebäude Wolfstein
Wolfkerstr. 3
94078 Freyung

© 2013 Landratsamt Freyung-Grafenau