Ansatz des Klimaschutzes

Einer der Hauptansätze des Klimaschutzes ist die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen, die durch industrielle und landwirtschaftliche Produktion, durch Energieverbrauch im Verkehr, in Privathaushalten und im öffentlichen Raum freigesetzt werden. Hierzu gehören die Erhaltung und die gezielte Förderung der Waldareale und Feuchtgebiete wie Moore, Sümpfe und Flussauen, die neben den Ozeanen das mengenmäßig bedeutsamste Treibhausgas Kohlenstoffdioxid aufnehmen. Zum Klimaschutz gehört neben der staatlichen und internationalen Klimaschutzpolitik auch die Aufklärung der Bevölkerung.
Der Landkreis Freyung-Grafenau
ist dabei, hinsichtlich seiner eigenen Liegenschaften die Aufgaben des Klimaschutzes weitgehend zu erfüllen: Generalsanierte Gymnasien und Realschulen und Photovoltaikanlagen auf den landkreiseigenen Gebäuden machen dies deutlich. Der Landkreis hat zukunftsfähige Gebäude geschaffen. Das ist Klimaschutz, der sich wirtschaftlich rechnet. Das Landratsamt Freyung-Grafenau setzt in Sachen Klimaschutz seinen Schwerpunkt
bei der Aufklärung und Verhaltensänderung der Bevölkerung. Kernpunkte dieses Paketes sind zunächst die Umsetzung des Projektes „Gutscheine für Energie-Erstberatung“ und die Aufklärung durch Öffentlichkeitsarbeit.
Die Erstberatungsgutscheine

werden an interessierte Bürger ausgegeben. Aus einer Liste der vertraglich gebundenen Energieberater können diese einen neutralen Fachmann auswählen, der vor Ort eine erste individuelle Energieberatung durchführt. Die in der Liste veröffentlichten Energieberater sind im Landkreis Freyung-Grafenau ansässig und verfügen über die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen zur Energieberatung. Sie haben mit dem Landratsamt einen Beratungsvertrag abgeschlossen.
Das Verfahren
ist recht einfach: Den Erstberatungsgutschein im Wert von 50 € erhalten Sie im Rahmen des vorhandenen Kontingents vom Landratsamt oder von einem der in der Liste der
vertraglich gebundenen Energieberater. Er berechtigt zu

einer Erstberatung zum Festpreis von 70 € durch einen gelisteten Energieberater Ihrer Wahl und muss innerhalb von drei Monaten eingelöst werden. Der Landkreis zahlt dann den Zuschuss in Höhe von € 50, den der Energieberater dem Landratsamt in Rechnung stellt. Ihr Eigenanteil, den Sie an den Energieberater zu zahlen haben, beläuft sich daher nur auf 20 €.
Die Erstberatung
erfolgt vor Ort in Ihrem Anwesen. In der mindestens einstündigen Beratung erfolgt
- eine Begehung des Wohngebäudes mit Ihnen
- die energetische Beurteilung der Wärme abgebenden Bauteile
- die Bewertung und Verbesserungsvorschläge zur Anlagentechnik
- das Aufzeigen von Sanierungsmöglichkeiten, deren Kostenrahmen und Fördermöglichkeiten
- die Erstellung eines Beratungsprotokolls
Einige Beispiele
Dauerhaft steigende Energiepreise treiben die Heizkostenrechnungen nach oben und stellen die Hausbesitzer und Vermieter vor Probleme:
- Wie kann sinnvoll Energie eingespart werden und der Wohnkomfort erhalten werden?
- Welches Heizsystem ist für das Haus das wirtschaftlichste, wenn die Heizung erneuert werden muss?
- Wie kann die Wärmedämmung und die Energieversorgung optimiert werden?
Heizkostenrechnungen, Gebäudepläne, Kaminkehrerprotokoll oder sonstige Unterlagen sollten zum Beratungstermin bereit gehalten werden.
Für Sie da ...
Frau Andrea Hohenwarter
Büro des Landrats
Sachbearbeiterin
Dienstgebäude Wolfstein
Wolfkerstr. 3
94078 Freyung
Telefon:
+49 8551 57-194
Fax:
+49 8551 57-229
E-Mail:
Raum:
D03
Herr Florian Gams
Sachgebiet 31
Sachbearbeiter
Dienstgebäude Königsfeld
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
Telefon:
+49 8551 57-104
Fax:
+49 8551 57-174
E-Mail:
Raum:
318