Bürgerinformationssystem
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Ausländerrecht; Härtefallkommission des Landes Bayern
Zuständige Behörde:
Ausländerwesen, Staatsangehörigkeitsrecht, Standesamtsaufsicht
Sachgebiet 20
Dienstgebäude Köngisfeld
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
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Fax: +49 8551 57-244
E-Mail: auslaenderamt@lra.landkreis-frg.de
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Ansprechpartner
Sachbearbeiter
Dienstgebäude Königsfeld
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
Fax: +49 8551 57-255
E-Mail: stephan.fuchs@lra.landkreis-frg.de
Raum: 228
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Sachbearbeiterin
Dienstgebäude Königsfeld
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
Fax: +49 8551 57-255
E-Mail: petra.krems@lra.landkreis-frg.de
Raum: 227
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Sachgebietsleiterin
Dienstgebäude Königsfeld
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
Fax: +49 8551 57-255
E-Mail: hannelore.lenz@lra.landkreis-frg.de
Raum: 226
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Kurzbeschreibung
Beschreibung
Die Härtefallkommission kann, wenn ihrer Meinung nach dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, ein Härtefallersuchen an das Bayerische Staatsministerium des Innern richten.
Gemäß § 2 HFKomV besteht die Kommission aus neun stimmberechtigten Mitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind und keinen Anspruch auf Ersatz von Auslagen oder Verdienstausfall haben, und einem Vertreter des Staatsministeriums, der vorbehaltlich § 9 HFKomV nicht stimmberechtigt ist. Die Kommission hat einen Vorsitzenden, der auf Vorschlag des Staatsministeriums des Innern von den Mitgliedern gewählt wird (§ 2 Abs. 3 HFKomV).
Einzelheiten dazu finden Sie im Internetangebot des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (siehe "Weiterführende Links").

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