Bürgerinformationssystem
Hier finden Sie Ihren Ansprechpartner zu allen Aufgaben unserer Behörde.
Abfallgebühren
Zuständige Behörde:
Abfallrecht, Baurecht, Bauleitplanung, Landesplanung, Umweltschutz
Sachgebiet 31
Dienstgebäude Köngisfeld
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
Adresse über Google Maps anzeigen
Fax: +49 8551 57-174
E-Mail: bauamt@lra.landkreis-frg.de
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Ansprechpartner
Sachbearbeiterin für Abfallrecht
Dienstgebäude Königsfeld
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
Fax: +49 8551 57-174
E-Mail: johanna.sterr@lra.landkreis-frg.de
Raum: 307
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Beschreibung
Die Abfallentsorgung ist in Bayern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden. U. a. für Abfall aus privaten Haushalten besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Benutzung der kommunalen Einrichtung. Die Einrichtungsträger können sich zur effektiven Erledigung ihrer Aufgabe zu Zweckverbänden zusammenschließen bzw. mit der tatsächlichen Durchführung der Abfallentsorgung einen privaten Dritten, auch eine vom Aufgabenträger getragene GmbH, beauftragen.
Die öffentlichen Aufgabenträger refinanzieren sich regelmäßig über Abfallgebühren. In diese fließen neben laufenden Betriebskosten u.a. auch die jährlichen Abschreibungen auf den Investitionsaufwand sowie Rückstellungen für zukünftige Sanierungskosten ein.
Bei der Berechnung der Gebühren kommt den Einrichtungsträgern ein gewisser Spielraum zu, inwieweit sie einheitliche Gebührensätze oder gesonderte Gebührensätze für verschiedene Leistungen (z.B. Biotonne, Sperrmüllentsorgung) erheben. Maßgeblich sind die einschlägigen Benutzungs- und Gebührensatzungen der jeweiligen Einrichtungsträger.
Nähere Informationen über die Abfallgebühren Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - nach der "Lokalisierung" (Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl) oder über die Homepage Ihrer Gemeinde.
Fristen
Rechtsgrundlagen
Kommunalabgabengesetz (KAG)
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen(Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG)

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