Mit Wirkung vom 01.03.2008 ist die Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (
Bayerische Badegewässerverordnung - BayBadeGewV) in Kraft getreten. Sie bestimmt unter anderem die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung der Badegewässer hinsichtlich ihrer Qualität und die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität. Sie dient dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit des Menschen.Ein Badegewässer ist dabei jeder Abschnitt eines oberirdischen Gewässers, bei dem die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) mit einer großen Zahl von Badenden rechnet und für den sie kein Badeverbot auf Dauer erlassen hat oder nicht auf Dauer vom Baden abrät.Im Landkreis Freyung-Grafenau gibt es derzeit drei EU-Badeseen, und zwar den Ebenreuth See in der Gemeinde Thurmansbang, das Bad Neureichenau und den See Riedelsbach, beide in der Gemeinde Neureichenau.