EU-Verfahren
Das Vergaberecht in Deutschland ist zweigeteilt. Ab Erreichen der Schwellenwerte bei Liefer- und Dienstleistungen als auch Freiberuflichen Leistungen in Höhe von 214.000 € (netto) und Bauleistungen in Höhe von 5.350.000 € (netto) gelten die EU-weiten Vorschriften zur Durchführung von Vergabeverfahren. Es erfolgt eine EU-weite Bekanntmachung. Man spricht hier von Vergaben im Oberschwellenbereich.
Offene Verfahren
77.04-20 Förderprogramm DigitalPakt Schule - Lieferung und Ablösung von Firewall-Systemen
Vorinformationen (EU-weit)
Zur Zeit keine Vorinformation (EU-weit).
Letzte Aktualisierung: 01.03.2021