Nationale Verfahren
Das Vergaberecht in Deutschland ist zweigeteilt. Bis zum Erreichen der Schwellenwerte bei Liefer- und Dienstleistungen als auch Freiberuflichen Leistungen in Höhe von 214.000 € (netto) und Bauleistungen in Höhe von 5.350.000 € (netto) gelten die nationalen Vorschriften zur Durchführung von Vergabeverfahren. Es erfolgt in der Regel eine deutschlandweite Bekanntmachung. Man spricht hier von Vergaben im Unterschwellenbereich.
Öffentliche Ausschreibungen
Zur Zeit keine Öffentliche Ausschreibung.
Beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben/Freihändige Vergaben
Bei einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb/Freihändigen Vergabe muss ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 € (netto) eine Vorabinformation (ex-ante) über das beabsichtigte Vergabeverfahren veröffentlicht werden.
Ex-Ante Veröffentlichungen
Zur Zeit keine ex-ante Veröffentlichung.
Bei einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb besteht eine Veröffentlichungspflicht zur Information über vergebene Aufträge (ex-post) ab einem Auftragswert in Höhe von 25.000 € (netto). Bei einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb/Freihändigen Vergabe besteht diese Veröffentlichungspflicht ab einem Auftragswert bei Liefer- und Dienstleistungen in Höhe von 25.000 € (netto) und bei Bauleistungen in Höhe von 15.000 € (netto).
Ex-Post Veröffentlichungen
64-20 Fahrzeugrückhaltesysteme auf Kreisstraßen 2020: Schutzplankenarbeiten
65-20 Neu- und Nachmarkierung auf Kreisstraßen 2020: Straßenmarkierungsarbeiten
81-20 Erneuerung Innenanstrich im DG Wolfstein: Malerarbeiten
88-20 Sanierungsmaßnahme der Böschung/Felsen auf der FRG 41 bei Reschmühle: Felssicherungsarbeiten
Letzte Aktualisierung: 01.03.2021