• Details Ehrenamtskarte

Die Ehrenamtskarte - Details

Engagierte Ehrenamtliche sollen für ihren Einsatz belohnt werden. Als Anerkennung beantragen Sie die Bayerische Ehrenamtskarte.

Was ist die Bayerische Ehrenamtskarte?

Mit der Bayerischen Ehrenamtskarte setzt der Freistaat Bayern sowie der Landkreis Freyung-Grafenau ein Zeichen der Anerkennung für all diejenigen Ehrenamtlichen, die sich ganz besonders für das Gemeinwesen engagieren. Wir möchten den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in vielfältiger Weise ehrenamtlich engagieren nicht nur mit Worten oder Auszeichnungen danken und haben deshalb zusätzlich die Bayerische Ehrenamtskarte eingeführt.

Welche Vorteile bietet sie?

Mit dieser Ehrenamtskarte sind viele attraktive Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art in ganz Bayern für die Bürgerinnen und Bürger verbunden. Dazu können z. B. Rabatte, ermäßigte oder kostenlose Eintritte, Freikarten, Geschenke oder unbezahlbare Gelegenheiten gehören. 

Wo kann ich sie einsetzen?

Die Karte gilt bei Einrichtungen des Freistaates Bayern, bei den staatlichen Museen und Schlössern sowie der Bayerischen Seeschifffahrt.

Ebenso gilt die Vorteilskarte bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und zahlreichen Gewerbebetrieben im Landkreis, die die Karte besonders attraktiv machen. Das Angebot dieser „Akzeptanzpartner“ können Sie in der Info-Randbox Akzeptanzpartner Übersicht einsehen und befindet sich im ständigen Aufbau.

Die Karten können Sie sowohl im Landkreis Freyung-Grafenau, als auch im gesamten Freistaat einsetzen. Eine Übersicht über die teilnehmenden Landkreise/kreisfreien Städte und Akzeptanzpartner finden Sie in den Verweisen in der Randbox. Unter der Rubrik "Aktuelle Verlosungen und Angebote" haben Sie auch die Möglichkeit, mit der Ehrenamtskarte an Verlosungen teilzunehmen.

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Wer kann die Bayerische Ehrenamtskarte beantragen?

Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die

•   sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren oder

•   Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind oder

•   aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA) oder

•   als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind oder

•   als Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder

•   einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten

•  Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten, Inhaber der Ehrenamtsnadel des Landkreises Freyung-Grafenau

•  Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben,

•  Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren und

•   Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.

 

Wo kann ich die Bayerische Ehrenamtskarte beantragen?

Die Ehrenamtskarte können Vereine, Organisationen und andere Initiativen für ihre Ehrenamtlichen beim Landratsamt Freyung-Grafenau, im Ehrenamtsbüro beantragen. Die entsprechenden Antragsformulare sind in der Randbox oder auch auf Anfrage verfügbar. Sie können als ehrenamtlich Tätige/r auch selbst einen Antrag stellen.
 
Auf dem Antragsformular müssen Sie sich Ihre ehrenamtlichen Stunden von Ihrem Verein/Organisation bestätigen lassen. Werden mehrere Ehrenämter ausgeführt, erfolgt die Bestätigung von dem Verein/Organisation, bei der/m die meisten ehrenamtlichen Stunden geleistet werden.
 
Das ausgefüllte und bestätigte Antragsformular ist im Landratsamt Freyung-Grafenau, Ehrenamtsbüro einzureichen. Dort wird es geprüft und bearbeitet.
 
Die Ausgabe der Ehrenamtskarten erfolgt durch Versand oder Sammelausgabe durch den Verein.  

Wie lange ist die Bayerische Ehrenamtskarte gültig?

Die "Blaue" Ehrenamtskarte hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Nach Ablauf der Gültigkeit muss die Ehrenamtskarte erneut beantragt werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Die Ehrenamtskarte ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Sie gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses.