Spezifische Aufgaben der Ärzte der Abteilung 7 – Gesundheitswesen
- Erstellung von personenbezogenen Gutachten, Zeugnissen und Bescheinigungen, wenn dies durch Rechts- oder Verwaltungsvorschrift vorgesehen ist auf Grund persönlicher Untersuchung oder nach Aktenlage, z. B. Gutachten bei Einstellung von Beamten, Beurteilungen zur Gewährung staatlicher Leistungen, schulärztliche Gutachten u.a.m.
- Anlassbezogene umwelthygienische / umweltmedizinische Begutachtung
- Berufsaufsicht über Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Angehörige der sonstigen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberufe.
- Überwachung des Verbots der unerlaubten Ausübung der Heilkunde
- Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Apotheken, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen, Einrichtungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, Einrichtungen der Rettungsdienste sowie Einrichtungen, in denen eine Behandlung mit dem Substitutionsmittel Diamorphin stattfindet
- Mitarbeit beim Infektionsschutz
- Überwachung der Einhaltung hygienischer Vorschriften u.a. in Gemeinschaftseinrichtungen und Krankenhäusern sowie in Bezug auf das Trinkwasser
Reisen mit Betäubungsmitteln
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen auf betäubungsmittelhaltige Medikamente, die nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben wurden, angewiesen sind, dürfen Sie aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbene Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf grundsätzlich auf Auslandsreisen mitnehmen. So können Sie Ihre medizinische Versorgung auch unterwegs sicherstellen.
https://www.freyung-grafenau.de/reisen-mit-betaeubungsmitteln