Aktuell geltende Regeln im Landkreis
Im Landkreis gelten - wie in ganz Bayern - seit dem 3. April nur noch die im neu gefassten Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehenem so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ in bestimmten Bereichen.

Weitere Informationen dazu finden sie hier:
Detailierte Hinweise zur Regelung am Arbeitsplatz finden Sie hier:
Betrieblicher Infektionsschutz - Antworten auf die häufigsten Fragen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird verlängert / Tests in Schulen und Kitas entfallen
Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird um weitere vier Wochen bis einschließlich 28. Mai 2022 verlängert und zugleich in folgenden Punkten angepasst:
In den Schulen fallen ab dem 1. Mai 2022 alle Testpflichten auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 weg. Dies gilt hinsichtlich der anlasslosen regelmäßigen Testungen ebenso wie für schulische Testungen bei einem Infektionsfall. Der Besuch ist wieder ohne Einschränkungen möglich.
Ebenso fallen ab dem 1. Mai 2022 alle Testpflichten im Bereich der Kinderbetreuung weg. Der Besuch ist wieder ohne Einschränkungen möglich.
Quelle: Bericht aus der Kabinettssitzung vom 26. April 2022
Quarantäne und Testnachweis bei Einreisen nach Deutschland
Wenn Sie aus dem Ausland nach Deutschland einreisen und sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem so genannten Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich in Quarantäne begeben. Ausnahmen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Coronavirus-Einreiseverordnung.
Erforderliche Nachweise übermitteln Sie bitte durch Nutzung des Einreiseportals https://www.einreiseanmeldung.de. Für Fragen stehen wir Ihnen über buergerservice@landkreis-frg.de gerne zur Verfügung.
Weiterführende Informationen:
10 grundsätzliche Hygienetipps, um Infektionen vorzubeugen

