Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter für die bisher die 3G-Regelung galt

Im Freistaat Bayern wurden erhebliche Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter eingeführt für die bisher die 3G-Regelung galt und, die jetzt freiwillig lediglich Geimpfte und Genesene (sog. freiwilliges „2G“) sowie auch Getestete mit einem PCR-Test zulassen wollen (sog. freiwilliges „3G plus“).

Seit dem 6. Oktober 2021 können Betriebe und Veranstalter frei entscheiden, ob sie

  • weiterhin bei „3G“ bleiben
  • lediglich Geimpfte und Genesene (sog. freiwilliges „2G“) oder
  • neben Geimpften und Genesenen zusätzlich Getestete mit einem PCR-Test (sog. freiwilliges „3G plus“) zulassen.

Wo „2G“ bzw. „3G plus“ gilt, sind die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben. Etwaige Personenobergrenzen entfallen. Die Alkoholverbote bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen bestehen bei diesen beiden Varianten ebenfalls nicht mehr.

Freiwilliges „2G“ oder ein freiwilliges „3G plus“ muss beim Landratsamt angezeigt werden

Anbieter, Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen, die ein freiwilliges „2G“ oder ein freiwilliges „3G plus“ vorsehen, müssen dies dem Landratsamt Freyung-Grafenau vorab anzeigen und die Gäste, Besucher und Nutzer deutlich erkennbar auf die Zugangsbeschränkung hinweisen. Sowohl die Anzeige bei der Kreisverwaltungsbehörde als auch die Hinweise für Gäste, Besucher und Nutzer müssen jeweils angeben, ob als weitergehende Zugangsbeschränkung freiwilliges 2G oder freiwilliges 3G plus gewählt wird. Anbieter, Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen, die von den Möglichkeiten Gebrauch machen wollen, müssen sich deshalb für eine der Varianten (freiwilliges „2G“ oder freiwilliges „3G plus“) entscheiden.

Es ist nicht möglich, von Fall zu Fall zwischen den Varianten zu wechseln.

Dabei ist der Veranstalter für die Einhaltung der aktuell geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich.

Vorabanzeige oder Wechsel innerhalb der Varianten an Bürgerservice melden

Die Vorabanzeige der entsprechenden Einrichtung („2G“ bzw. „3G plus“) oder ein Wechsel innerhalb der Varianten („3G“, „2G“ bzw. „3G plus) der Zugangsbeschränkungen hat ausschließlich per E-Mail an buergerservice@landkreis-frg.de zu erfolgen.

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