Was sind Legionellen?
Legionellen sind Bakterien, die beim Menschen unterschiedliche Krankheitsbilder verursachen, von grippeartigen Beschwerden (Pontiac-Fieber), hauptsächlich gekennzeichnet durch Fieber, Husten und Muskelschmerzen, bis hin zu einer lebensbedrohlichen schweren Lungenentzündung, der Legionärskrankheit oder Legionellen Pneumonie. Sie sind weltweit verbreitete Umweltkeime, die in geringer Anzahl natürlicher Bestandteil von Oberflächengewässern und Grundwasser sind. Legionellen vermehren sich am besten bei Temperaturen zwischen 25 °C und 45 °C. Besonders in künstlichen Wassersystemen wie Wasserleitungen in Gebäuden finden die Erreger bei entsprechenden Temperaturen gute Wachstumsbedingungen. In Ablagerungen und Belägen des Rohrsystems können sich die Legionellen besonders gut vermehren.
Die Erreger werden durch zerstäubtes, vernebeltes Wasser übertragen. Die erregerhaltigen Tröpfchen können sich in der Luft verbreiten und eingeatmet werden. Mögliche Ansteckungsquellen sind beispielsweise Duschen, Whirlpools, Luftbefeuchter oder Wasserhähne, ebenso wie Kühltürme. Beim Trinken ist eine Ansteckung in seltenen Fällen möglich, wenn Wasser beim Verschlucken versehentlich über die Luftröhre in die Lunge gelangt. Eine direkte Übertragung von Mensch zu Mensch kann nicht erfolgen.
Gefährdet sind vor allem Menschen mit einer geschwächten Immunabwehr, Senioren oder Raucher. Zu einer geschwächten Immunabwehr können auch Medikamente beitragen, welche das Abwehrsystem des Körpers unterdrücken.
Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionellen
Sofern Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird, sind Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage mit einer Anlage zur Trinkwassererwärmung mit einem Trinkwasserspeicher größer als 400 L und/oder einem Rohrleitungsvolumen von über 3 L zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle verpflichtet, das Trinkwasser auf Legionellen zu untersuchen, wenn sich in der Wasserversorgungsanlage Duschen (oder andere Einrichtungen zur Vernebelung von Trinkwasser) befinden und sich die entsprechende Anlage nicht in einem Ein- oder Zweifamilienhaus befindet. Bei Abgabe des Trinkwassers im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, muss das Trinkwasser mindestens alle 3 Jahre auf Legionellen untersucht werden, im Übrigen muss die Untersuchung mindestens jährlich stattfinden (TrinkwV § 31).
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Legionellen (Randbox) entnehmen.
Falls Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen das Gesundheitsamt unter der
Telefonnummer 08551/57-4000 oder per E-Mail unter trinkwasser@landkreis-frg.de gerne zur Verfügung.
Dr. rer. nat. Lena Mautner Fachbereichsleitung Fachbereich 34-2, Molekularmedizinerin
Manuel Ranzinger Hygienekontrolleur
Stefan Pfeiffer Hygienekontrolleur
Johannes Ramesberger Mitarbeiter im Hygienekontrolldienst