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Trinkwasser

In Deutschland ist es seit langer Zeit selbstverständlich, dass aus jeder Zapfstelle im Haushalt Wasser in Trinkwasserqualität kommt und dass dieses Wasser unbesorgt zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zum Geschirrspülen, zur Herstellung von Lebensmitteln oder auch zur Körperpflege und -reinigung eingesetzt werden kann.
Die Versorgung mit Trinkwasser in einwandfreier Qualität erfordert jedoch die enge Zusammenarbeit verschiedener Bereiche. Der Grundwasserschutz liegt im Zuständigkeitsgebiet der Wasserwirtschaftsverwaltung. Das Trinkwasser selbst fällt in den Überwachungsbereich der Gesundheitsverwaltung.

Die Anforderungen an Trinkwasser sind im Infektionsschutzgesetz (IfSG) und in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgelegt. Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern, rein und genusstauglich sein. Um diese Qualität sicherzustellen, müssen die Regelungen der Trinkwasserverordnung und die allgemein anerkannten Regeln der Technik, z. B. DIN-Normen, bei der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung einschließlich der Wasserspeicherung eingehalten werden.

Trinkwasserversorgung

Der Bedarf an Trinkwasser wird im Landkreis Freyung-Grafenau hauptsächlich über eigene Quellen und Brunnen der 25 kommunalen Wasserversorger und der 10 Wassergenossenschaften oder Wassergemeinschaften, sowie Trinkwasser aus der Wasserversorgung Bayerischer Wald („Waldwasser“) aus der Trinkwassertalsperre in Frauenau gedeckt. Daneben bestehen weiterhin über 90 kleine gewerbliche und öffentliche Wasserversorgungsanlagen und mehr als 900 private Eigenwasserversorgungsanlagen.

Überwachung

Im Rahmen der Trinkwasserverordnung ist das Gesundheitsamt Freyung-Grafenau für die Überwachung aller Wasserversorgungsanlagen im Landkreis zuständig. Hierzu zählen regelmäßige Kontrollen und Prüfungen des baulichen Zustandes, der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik und die Prüfung der gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Trinkwasseruntersuchungen.

Betreiberpflichten

Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sind nach den Vorgaben der geltenden Trinkwasserverordnung verantwortlich für die einwandfreie Qualität des von ihnen gelieferten Trinkwassers. Sie müssen die Wasserversorgungsanlage mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik planen, errichten und betreiben und ihr Trinkwasser regelmäßig bakteriologisch und chemisch untersuchen lassen und dem Gesundheitsamt die Untersuchungsergebnisse vorlegen.

Darüber hinaus bestehen zahlreiche Anzeigepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt, wie über die Errichtung und Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme von Wasserversorgungsanlagen, über bauliche und betriebstechnische Änderungen an Trinkwasser führenden Teilen sowie über den Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage und über die Stilllegung einer Wasserversorgungsanlage. .

Außerdem sieht die Trinkwasserverordnung für Betreiber von öffentlichen, öffentlich-gewerblichen bzw. gewerblichen Objekten (öffentliche Einrichtungen, Mietshäuser und –wohnungen, Hotels und Pensionen) bestimmte Wasseruntersuchungen in der Hausinstallation vor. Neben Untersuchungen auf Schwermetalle, chemisch/physikalische und mikrobiologische Parameter im Kaltwasser, sind beim Vorliegen der erforderlichen technischen Voraussetzungen regelmäßige Untersuchungen auf Legionellen durchzuführen.

Bei Grenzwertüberschreitungen oder Störungen in der Wasserversorgung ist das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.

Das Gesundheitsamt Freyung-Grafenau steht Ihnen für Fragen und weitere Informationen gerne unter 08551 574000 oder trinkwasser@landkreis-frg.de zur Verfügung.

Online-Anzeige-Formular

Hier finden Sie das Online-Anzeige-Formular für Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen nach §§11, 12 TrinkwV

Link zum Online-Dienst

Für die Übermittlung von Untersuchungsbefunden und Nachrichten nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: trinkwasser@landkreis-frg.de


Fachbereich 34-2 - Trink- und Badewasser, Umweltbezogener Gesundheitsschutz
Dr. rer. nat. Lena Mautner Fachbereichsleitung Fachbereich 34-2, Molekularmedizinerin
Fachbereich 34-2 - Trink- und Badewasser, Umweltbezogener Gesundheitsschutz
Manuel Ranzinger Hygienekontrolleur
Fachbereich 34-2 - Trink- und Badewasser, Umweltbezogener Gesundheitsschutz
Stefan Pfeiffer Hygienekontrolleur
Fachbereich 34-2 - Trink- und Badewasser, Umweltbezogener Gesundheitsschutz
Johannes Ramesberger Mitarbeiter im Hygienekontrolldienst

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Anschlussbestätigung an zentrale Wasserversorgungsanlage pdf | 2 MB

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