• Schuleingangsuntersuchung

Informationen zur Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung findet in den 2 Jahren vor der Aufnahme in die 1. Jahrgangsstufe statt.

 

Die Schuleingangsuntersuchung hat bis zu zwei Bestandteile:

1. Das Schuleingangsscreening für alle Kinder durch eine Fachkraft der Sozialmedizin
2. Im Einzelfall: eine schulärztliche Untersuchung durch einen Schularzt/Schulärztin

 

Das Schuleingangsscreening wird wie folgt durchgeführt:

  • Die Fachkraft der Sozialmedizin erfasst die gesundheitliche Vorgeschichte, das Gewicht und die Größe des Kindes.
  • Das Seh- und Hörvermögen des Kindes wird mit speziellen Geräten getestet.
  • Die sprachliche und feinmotorische Entwicklung werden untersucht. Hierzu werden dem Kind einige Aufgaben gestellt, zum Beispiel etwas nachzusprechen oder zu zeichnen.
  • Die Fachkraft der Sozialmedizin sieht das Impfbuch durch, um auf eventuell vorhandene Impflücken hinweisen zu können.
  • Anhand des gelben Vorsorgeheftes kann sie feststellen, welche U-Untersuchungen durchgeführt wurden.

 

Die Schuleingangsuntersuchung ist in allen deutschen Bundesländern eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung.

 

Weitere Informationen sowie die gesetzlichen Grundlagen und die Anamnesebögen in unterschiedlichen Sprachen finden Sie unter:

www.lgl.bayern.de/schuleingangsuntersuchung

 

 

 

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Schuleingangsuntersuchung

In Grafenau gibt es in diesem Jahr nur noch wenige freie Termine. Diese sind vor allem für Familien reserviert, für die die Fahrt nach Waldkirchen mit einem sehr großen Aufwand verbunden wäre. Wenn Sie z.B. auf den Bus angewiesen sind und deshalb einen Termin in Grafenau benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail bei uns.

 

Die Untersuchung ist verpflichtend und soll für alle Kinder mit Geburtstag zwischen 01.10.2019 und 30.09.2020 in diesem Jahr erfolgen. Die Bescheinigung bleibt gültig, auch wenn das Kind erst im September 2027 eingeschult wird.

 

Erkundigen Sie sich in Ihrer Kinderarztpraxis, ob die U9-Untersuchung nachgeholt werden kann. Wenn nicht, buchen Sie bitte einen Termin MIT schulärztlicher Untersuchung.

Ja, der Anamnesebogen ist in unterschiedlichen Sprachen verfügbar: www.lgl.bayern.de/schuleingangsuntersuchung (bitte Landkreis auswählen und Informationen zur regulären Schuleingangsuntersuchung anklicken)

Fachbereich 34-3 - Sozialpädagogischer Dienst, Kinder- und jugendärztlicher Dienst
Dr. med. Karin Drachsler Fachbereichsleitung 34-3, Ärztin
Fachbereich 34-3 - Sozialpädagogischer Dienst, Kinder- und jugendärztlicher Dienst
Christine Hackinger Fachkraft der Sozialmedizin
Fachbereich 34-3 - Sozialpädagogischer Dienst, Kinder- und jugendärztlicher Dienst
Johanna Öller Fachkraft der Sozialmedizin
Fachbereich 34-3 - Sozialpädagogischer Dienst, Kinder- und jugendärztlicher Dienst
Stefanie Wölfl Fachkraft der Sozialmedizin

Termin online buchen

Ihren Termin zur Schuleingangsuntersuchung online buchen

https://lk-frg.termine-reservieren.online/select2?md=1

Anamnesebogen Einschulungsuntersuchung

Bitte lassen Sie uns den Anamnesebogen vorab zukommen. Das können Sie bequem digital erledigen. Den Anamnesebogen finden Sie unter diesem Link.

Alternativ können Sie den ausgefüllten Anamnesebogen zum Termin mitbringen. 

https://xima.landkreis-frg.de/formcycle/form/provide/1854/

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