Kinder- und Jugendgesundheit
Zum Bereich Kinder- und Jugendgesundheit zählt die Durchführung der Schuleingangsuntersuchung.
Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung findet in den 2 Jahren vor der Aufnahme in die 1. Jahrgangsstufe statt.
Die Schuleingangsuntersuchung hat bis zu zwei Bestandteile:
1. Das Schuleingangsscreening für alle Kinder durch eine Fachkraft der Sozialmedizin
2. Im Einzelfall: eine schulärztliche Untersuchung durch einen Schularzt/Schulärztin
Das Schuleingangsscreening wird wie folgt durchgeführt:
- Die Fachkraft der Sozialmedizin erfasst die gesundheitliche Vorgeschichte, das Gewicht und die Größe des Kindes.
- Das Seh- und Hörvermögen des Kindes wird mit speziellen Geräten getestet.
- Die sprachliche und feinmotorische Entwicklung werden untersucht. Hierzu werden dem Kind einige Aufgaben gestellt, zum Beispiel etwas nachzusprechen oder zu zeichnen.
- Die Fachkraft der Sozialmedizin sieht das Impfbuch durch, um auf eventuell vorhandene Impflücken hinweisen zu können.
- Anhand des gelben Vorsorgeheftes kann sie feststellen, welche U-Untersuchungen durchgeführt wurden.
Die Schuleingangsuntersuchung ist in allen deutschen Bundesländern eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung.
Weitere Informationen sowie die gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter
www.lgl.bayern.de/schuleingangsuntersuchung
Gabriele Hirsch Sozialmedizinische Assistentin/ Schulgesundheitspflege
Stefanie Wölfl Fachkraft der Sozialmedizin