Der Einsatz im Rahmen Flexibler Hilfen als Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), Erziehungsbeistand und Umgangsbegleitung als ambulante Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe umfasst u.a. die intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und Institutionen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Diese Hilfen sind in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordern die Mitarbeit der Familie.
Das Kindeswohl gilt hierbei als handlungsleitendes Prinzip.