Wirtschaftliche Jugendhilfe
Zuständig für die rechtliche und finanzielle Abwicklung von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen, Hilfe für junge Volljährige und Hilfen für unbegleitete Minderjährige
- Übernahme von Kosten für ambulante, teilstationäre und stationäre Jugendhilfemaßnahmen
- Überprüfung und Festsetzung von Kostenbeiträgen
- Prüfung und Durchsetzung von Kostenerstattungsansprüchen
Verwaltungsbereich: stationäre Hilfen, reguläre Inobhutnahmen
Sachgebiet 24 a - Kreisjugendamt
Laura Obermüller Stv. Sachgebietsleitung und GruppenleitungHeimerziehung, Schulbegleitung, umA
Laura Obermüller Stv. Sachgebietsleitung und GruppenleitungHeimerziehung, Schulbegleitung, umA
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