Schwerbehindertenrecht
Wer körperlich, geistig und seelisch behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat ein Recht auf Hilfe.
Das Landratsamt berät über mögliche Ansprüche und ist bei der Antragstellung (insbesondere zur Feststellung der Schwerbehinderung) behilflich.