Das Landratsamt ist im Rahmen des Bayerischen Waldgesetzes für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständig.
Sachgebiet 30 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gunther Endres Stellvertretende Sachgebietsleitung
Gunther Endres Stellvertretende Sachgebietsleitung