Abwasser

Wo Wasser als Trink- oder Brauchwasser genutzt wird, stellt sich stets auch das Problem der Abwasserbeseitigung. Diese wird im Landkreis derzeit durch 52 kommunale Kläranlagen sichergestellt. Diese Anlagen entsprechen weitestgehend dem Stand der Technik oder werden derzeit modernisiert oder aufgelassen.

Das häusliche Abwasser aus den nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Anwesen wird durch Kleinkläranlagen gereinigt und anschließend in den Untergrund oder ein Gewässer eingeleitet. Dazu muss eine wasserrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes vorliegen.

Auch das Einleiten von Niederschlagswasser ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubnispflichtig.

 

 

Kommunale Kläranlagen, Abwasserabgabe

Sachgebiet 42 - Natur- und Landschaftsschutz, Wasserrecht
Julia Veitl Sachbearbeiterin

Kleinkläranlagen

Sachgebiet 42 - Natur- und Landschaftsschutz, Wasserrecht
Benedikt Gibis Sachbearbeiter

Niederschlagswasser

Sachgebiet 42 - Natur- und Landschaftsschutz, Wasserrecht
Christiane Knaus Sachbearbeiterin

Amtsblatt

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