Beschreibung der Aufgabe / Dienstleistung

Krankenkraftwagen sind Spezialfahrzeuge, die für den Rettungsdienst und die Kranken- und Verletztenbeförderung bestimmt und geeignet sind. Sie werden unterschieden in Rettungswagen und Krankentransportwagen. Rettungswagen sind dazu bestimmt, die Transportfähigkeit von Notfallpatienten herzustellen und während der Beförderung aufrecht zu erhalten. Krankentransportwagen sind grundsätzlich zur Beförderung von Nicht-Notfall-Patienten bestimmt.

Zur Durchführung von sog. Behinderten-Fahrdiensten ist die Erteilung eines Mietwagenscheins, beschränkt auf den Behindertentransport, notwendig. Bei diesen Transporten werden Personen, die während der Fahrt keiner ärztlichen Betreuung bedürfen, befördert. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre; mit einer Ausnahmegenehmigung können aber schon 19-Jährige solche Behinderten-Fahrten durchführen.

Welche Unterlagen sind mitzubringen

Ersterteilung

  • Antrag (erhältlich bei der Führerscheinstelle oder Gemeinde, muss von der Wohnsitzgemeinde melderechtlich bestätigt werden)
  • Führungszeugnis der Belegart O (bei der Gemeinde zu beantragen)
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Scheckkartenführerschein
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder Betriebs-/ Arbeitsmediziners (Anlage 6 Nr. 2 FeV)
  • Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl über die gesundheitliche Eignung
  • Medizinische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet (Analge 5 Nr. 2 FeV).

Verlängerung

  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder Betriebs-/ Arbeitsmediziners (Anlage 6 Nr. 2 FeV)
  • Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl über die gesundheitliche Eignung
  • Führungszeugnis der Belegart O (bei der Gemeinde zu beantragen
  • Ab dem sechzigsten Lebensjahr ist zusätzlich medizinische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet (Anlage 5 Nr. 2 FeV).

Welche Kosten entstehen

  • 37,50 EUR Ersterteilung
  • 32,90 EUR Verlängerung

Besonderheiten

Bei Krankenkraftwagen ist der Nachweis erforderlich, dass die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens einem Jahr in Besitz ist oder innerhalb der letzten 5 Jahre in Besitz war.

Sachgebiet 32 - Verkehrswesen, Fahrerlaubnisrecht, KFZ-Zulassung
Karin Saibold Sachbearbeiterin
Sachgebiet 32 - Verkehrswesen, Fahrerlaubnisrecht, KFZ-Zulassung
Margit Grünzinger Sachbearbeiterin
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