EU-Verfahren
Das Vergaberecht in Deutschland ist zweigeteilt. Ab Erreichen der Schwellenwerte bei Liefer- und Dienstleistungen als auch Freiberuflichen Leistungen in Höhe von 215.000 € (netto) und Bauleistungen in Höhe von 5.382.000 € (netto) gelten die EU-weiten Vorschriften zur Durchführung von Vergabeverfahren. Es erfolgt eine EU-weite Bekanntmachung. Man spricht hier von Vergaben im Oberschwellenbereich.
Offene Verfahren
77.11-20 Förderprogramm DigitalPakt Schule: Beschaffung von Großbildprojektoren an Schulen
20.03-23 Fahrzeugbeschaffungen für den Kreisbauhof Freyung-Grafenau: Lieferung eines Unimog
Vorinformationen (EU-weit)
Zur Zeit keine Vorinformation (EU-weit).
Letzte Aktualisierung: 01.06.2023
Anna Wilhelm SachbearbeiterinVergabestelle
Jessica Roßgoderer SachbearbeiterinVergabestelle