EU-Verfahren
Das Vergaberecht in Deutschland ist zweigeteilt. Ab Erreichen der Schwellenwerte bei Liefer- und Dienstleistungen als auch Freiberuflichen Leistungen in Höhe von 215.000 € (netto) und Bauleistungen in Höhe von 5.382.000 € (netto) gelten die EU-weiten Vorschriften zur Durchführung von Vergabeverfahren. Es erfolgt eine EU-weite Bekanntmachung. Man spricht hier von Vergaben im Oberschwellenbereich.
Offene Verfahren
77.16-20 Förderprogramm DigitalPakt Schule: Lieferung von IT Ausstattung für neue Unterrichtsräume
50-23 IT-Ausstattung für die BS Waldkirchen: Lieferung von IT-Ausstattung für den Schulbetrieb
Vorinformationen (EU-weit)
Zur Zeit keine Vorinformation (EU-weit).
Letzte Aktualisierung: 30.11.2023
Anna Wilhelm SachbearbeiterinVergabestelle
Jessica Roßgoderer SachbearbeiterinVergabestelle