Nationale Verfahren
Das Vergaberecht in Deutschland ist zweigeteilt. Bis zum Erreichen der Schwellenwerte bei Liefer- und Dienstleistungen als auch Freiberuflichen Leistungen in Höhe von 215.000 € (netto) und Bauleistungen in Höhe von 5.382.000 € (netto) gelten die nationalen Vorschriften zur Durchführung von Vergabeverfahren. Es erfolgt in der Regel eine deutschlandweite Bekanntmachung. Man spricht hier von Vergaben im Unterschwellenbereich.
Öffentliche Ausschreibungen
Zur Zeit keine Öffentliche Ausschreibung.
Beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsvergaben/Freihändige Vergaben
Bei einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb/Freihändigen Vergabe muss ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 € (netto) eine Vorabinformation (ex-ante) über das beabsichtigte Vergabeverfahren veröffentlicht werden.
Ex-Ante Veröffentlichungen
Zur Zeit keine ex-ante Veröffentlichung.
Bei einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb besteht eine Veröffentlichungspflicht zur Information über vergebene Aufträge (ex-post) ab einem Auftragswert in Höhe von 25.000 € (netto). Bei einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb/Freihändigen Vergabe besteht diese Veröffentlichungspflicht ab einem Auftragswert bei Liefer- und Dienstleistungen in Höhe von 25.000 € (netto) und bei Bauleistungen in Höhe von 15.000 € (netto).
Ex-Post Veröffentlichungen
14-23 Fahrzeugrückhaltesysteme auf Kreisstraßen 2023: Schutzplankenarbeiten
15-23 Neu- und Nachmarkierung auf Kreisstraßen 2023: Straßenmarkierungsarbeiten
25-23 Küchenabluft Dachdeckerwohnheim Waldkirchen: Erneuerung Küchenabluft
48-23 CNC Portalfräse für die BS Waldkirchen: Lieferung einer CNC Portalfräse
Letzte Aktualisierung: 30.11.2023
Anna Wilhelm SachbearbeiterinVergabestelle
Jessica Roßgoderer SachbearbeiterinVergabestelle