Online-Dienste im Bürger-Service-Portal
Wunschkennzeichen
Wenn Sie auf der Suche nach einem Wunschkennzeichen sind, dann sind Sie hier richtig.
Online-Fahrzeug-Abmeldung
Fahrzeuge, die ab 01.01.2015 in Deutschland zugelassen wurden, können über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Zulassungsbehörde ist nicht mehr nötig.
Online-Fahrzeugzulassung
Fahrzeuge, die ab 01.01.2015 in Deutschland zugelassen wurden, können über das Internet außer Betrieb gesetzt werden.
Seit dem 1. Oktober 2017 kann auch die Wiederzulassung online beantragt werden – vorausgesetzt, Halter, Zulassungsbezirk und Kennzeichen bleiben dieselben.
Seit 01. Oktober 2019 erstreckt sich die Internetbasierte Fahrzeugzulassung auf alle Standardverfahren der Zulassung: Neuzulassung, Umschreibung, Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel und Adressänderung.
Eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Zulassungsbehörde ist nicht mehr nötig.
Weitere Informationen des BMVI