Taxi und Mietwagen
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen unterliegt der Genehmigungspflicht. Es wird dabei unterschieden in Beförderung mit Taxi (§ 47 Personenbeförderungsgesetz – PBefG) oder Mietwagen (§ 49 PBefG). Die entsprechenden Genehmigungen können Sie beim Landratsamt Freyung-Grafenau beantragen.
Taxi
Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen im Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Es gilt die jeweilige Taxitarifordnung.
Mietwagen
Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt.
Alles Weitere erfahren Sie vom/von der zuständigen Sachbearbeiter/in. (Kontaktdaten siehe rechts unter Ansprechpartner)
Petra Wölfl SachbearbeiterinZuständig für Umweltjahreskarten, Taxi und Mietwagen
Taxi- und Mietwagenbetreiber im Landkreis
Eine Liste der Taxi- und Mietwagenunternehmen im Landkreis.
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