Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Pflege
Häufige Fragen rund um Pflege schnell klären: Hier finden Sie verständliche Antworten zu wichtigen Themen – von Pflegevoraussetzungen bis zu Unterstützungsmöglichkeiten. Ihr schneller Wegweiser im Pflegealltag.
Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn Menschen aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen dauerhaft Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten benötigen. Dazu zählen etwa Hilfe beim Waschen, Anziehen oder bei der Ernährung. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in fünf Stufen (Pflegegrade 1–5) unterteilt. Diese Einstufung entscheidet über Art und Umfang der Leistungen.
Pflegeleistungen werden bei der zuständigen Pflegekasse schriftlich beantragt – formlos oder mit einem Antragsformular. Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD), der den individuellen Pflegebedarf prüft. Der Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause, um den Pflegegrad festzulegen. Wichtig ist, alle relevanten Unterlagen und Befunde bereitzuhalten.
Nach der Antragstellung auf Pflegeleistungen beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) mit der Begutachtung. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, um sich ein genaues Bild von der Pflegesituation zu machen. Dabei werden Selbstständigkeit, Mobilität, kognitive Fähigkeiten und der Unterstützungsbedarf im Alltag geprüft. Das Ergebnis fließt in ein Gutachten ein, das den Pflegegrad festlegt und der Pflegekasse als Entscheidungsgrundlage dient.
Leistungen der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen, um Pflegebedürftige zu entlasten. Dazu gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Abhängig vom Pflegegrad werden diese Leistungen individuell kombiniert. Auch Beratungsangebote und Entlastungsleistungen gehören zum gesetzlichen Leistungsumfang.
Der Eigenanteil in der stationären Pflege umfasst die Kosten, die nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden. Dazu gehören in der Regel Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und ein pflegebedingter Eigenanteil. Dieser Betrag ist unabhängig vom Pflegegrad, da die Pflegeversicherung nur pauschale Zuschüsse zahlt. Die genaue Höhe hängt von der Einrichtung und dem Bundesland ab. Es lohnt sich, die Kosten frühzeitig zu vergleichen und mögliche Zuschüsse – etwa vom Sozialamt – zu prüfen.
Das Bayerische Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern für Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad ab Stufe 2. Es beträgt derzeit 1.000 Euro pro Jahr und soll als Anerkennung für die häusliche Pflege und die damit verbundene Lebensleistung dienen. Das Pflegegeld kann frei verwendet werden – etwa für zusätzliche Betreuung, Entlastung oder persönliche Wünsche. Beantragt wird es beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Die Auszahlung erfolgt jährlich, solange die Anspruchsvoraussetzungen bestehen.
Beratung und Unterstützung
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf eine qualifizierte, kostenlose Pflegeberatung. Diese kann bei Pflegestützpunkten, Pflegekassen oder spezialisierten Beratungsstellen wahrgenommen werden. Themen sind zum Beispiel Leistungsansprüche, Pflegeorganisation oder Unterstützung im Alltag. Regionale Ansprechpartner helfen, passende Lösungen vor Ort zu finden.
Es gibt zahlreiche überregionale und lokale Beratungsstellen, die Ihnen umfassende und unabhängige Auskunft zu allen Fragen rund um die Pflege geben und Ihnen bei der Suche nach konkreten Hilfsangeboten helfen. Bei einem Krankenhausaufenthalt ist z.B. die Pflegeüberleitung der erste Ansprechpartner. Im häuslichen Umfeld helfen Ihre zuständige Pflegekasse, der Hausarzt oder auch Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden weiter.
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