Auch in der Förderperiode 2023–2027 fördert die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Landkreis Freyung-Grafenau e. V. im Rahmen des Projekts „Unterstützung Bürgerengagement“ kleine Maßnahmen, die das bürgerschaftliche Engagement stärken und den Zielen unserer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) dienen.
Vereine, Organisationen oder lose Zusammenschlüsse haben nun wieder die Möglichkeit, Projektideen bei der LAG einzureichen und im Idealfall eine Förderung in Höhe von bis zu 5.000 Euro zu erhalten. Anträge in Form einer Maßnahmenskizze können bis einschließlich 22. Juli 2025 eingereicht werden.
LAG-Geschäftsführer Tobias Niedermeier freut sich, dass auch in der aktuellen Förderperiode wieder bürgerschaftlich getragene Kleinprojekte durch LEADER gefördert werden können.
„In der Förderperiode 2014–2022 wurde das Projekt ‚Unterstützung Bürgerengagement‘ erstmals erprobt und unter anderem ein Medientreff für Senioren, die Erweiterung eines Dorfgemeinschafts-Spielplatzes, die Sonderausstellung zum Grafenauer Volksfest, eine Karte mit den schönsten E-Bike-Touren um Waldkirchen, die Gestaltung der Außenanlage um den Dorfbackofen in Schönbrunn am Lusen sowie eine Bedarfssondierung im Bereich Coworking und Gründungsförderung unterstützt. Das Projekt war ein voller Erfolg – insbesondere, weil erstmals auch kleinere Maßnahmen von Akteuren und Organisationen, die mit großem ehrenamtlichem Engagement unsere Heimat stärken, sehr unbürokratisch unterstützt werden konnten. Auch die Resonanz der Profiteure war durchweg positiv. So ist es nicht verwunderlich, dass es eine Neuauflage mit noch besseren Konditionen gibt“, so Niedermeier.
Für dieses Projekt stehen in der aktuellen Förderperiode insgesamt 55.556 Euro zur Verfügung, wovon 50.000 Euro, also 90 Prozent der Fördersumme, aus dem EU-Förderprogramm LEADER stammen.
Um eine finanzielle Unterstützung erhalten zu können, muss die zu fördernde Maßnahme das bürgerschaftliche Engagement stärken und den Zielen unserer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) dienen. Grundsätzlich nicht gefördert werden können Beihilfen sowie laufende bzw. wiederkehrende Veranstaltungen und Aktivitäten. Von der Antragstellung ausgeschlossen sind unter anderem kommunale Körperschaften und Unternehmen. Unterstützt werden können Einzelmaßnahmen mit einem Zuschuss von 300 bis maximal 5.000 Euro. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten.
Die Entscheidung über die zu fördernden Maßnahmen wird durch das LAG-Entscheidungsgremium im Rahmen einer Sitzung nach eigenem Ermessen getroffen. Die nächste Sitzung des LAG-Entscheidungsgremiums findet am 29. Juli 2025 statt. Die ausgefüllte und vom Projektträger unterschriebene Maßnahmenskizze muss bis zum 22. Juli 2025 bei der LAG-Geschäftsstelle postalisch oder – bevorzugt – per E-Mail eingegangen sein, um bei der ersten Projektauswahlrunde in dieser Förderperiode berücksichtigt zu werden.
Wenn auch Sie eine passende Projektidee haben, wenden Sie sich bitte an den LAG-Geschäftsführer Tobias Niedermeier unter der Telefonnummer 08551/57-1040. Er berät Sie gerne persönlich.
Weiterführende Informationen, unter anderem zu Auswahlkriterien und Fördervoraussetzungen, sowie die Vorlage für die Maßnahmenskizze der zu unterstützenden Einzelmaßnahmen finden Sie auf der Homepage der LAG unter: https://www.freyung-grafenau.de/wirtschaft-und-tourismus/eu-foerderprogramm-leader/buergerengagement