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  • Wohngeld

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es unterteilt sich in:

  • Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter von Wohnräumen bzw. Nutzungsberechtigte oder Personen im Heim.
  • Lastenzuschuss für Personen, die eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim besitzen.
     

Ob und in welcher Höhe Wohngeld zusteht, hängt ab von:

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • dem Gesamteinkommen und
  • der Höhe der berücksichtigenden Miete/Belastung.
     

Eine erste und unverbindliche Orientierung zur möglichen Höhe des Wohngeldes gibt der Wohngeldrechner. Den tatsächlichen Anspruch kann nur die Wohngeldbehörde errechnen.

AUSSCHLUSS

Nicht wohngeldberechtigt sind Personen,

1. die Sozialleistungen beziehen, die auch Kosten der Unterkunft enthalten. Das sind insbesondere:

  • Grundsicherung nach dem SGB II,
  • Grundsicherung nach dem SGB XII oder
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII.
     

2. die sich in Ausbildung befinden, alleine leben und dem Grunde nach einen Anspruch auf Ausbildungsförderungen haben.

3. über entsprechendes Vermögen verfügen und die Inanspruchnahme von Wohngeld missbräuchlich wäre.

Antrag

Wohngeld wird ab Beginn des Monats der Beantragung für einen befristeten Zeitraum gewährt; in der Regel für zwölf Monate. Anschließend müssen Sie einen Weiterleistungsantrag stellen. Ändert sich etwas im laufenden Bewilligungszeitraum, teilen Sie dies der Wohngeldbehörde mit und stellen Sie einen Änderungsantrag bei Verringerung des Einkommens, Änderung der Anzahl der Haushaltsmitglieder oder Erhöhung der Miete.  

Bevorzugt stellen Sie Ihren Antrag bequem online, laden Unterlagen hoch oder reichen diese nach. Alternativ reichen Sie das Formular schriftlich beim Landratsamt ein.

Formulare erhalten Sie unter ‚Antrag und Dokumente‘, bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder im Landratsamt.

Online-Dienste

Das BayernID-Nutzerkonto bietet Bürgerinnen und Bürgern einen Zugang zu staatlichen und kommunalen Verwaltungsleistungen digital sowie mobil über die BayernApp.

Die BayernID ist Ihr einheitlicher Zugang zu allen Online-Verfahren der Verwaltung. Mit ihr sparen Sie sich somit in vielen Fällen den Gang zur Behörde, haben Ihre Daten einmal hinterlegt und müssen diese nicht jedes Mal erneut beim Ausfüllen eines Online-Verfahrens angeben.

Die Funktion Antrag auf Wohngeld bietet Ihnen:

  • Wohngeld-Antrag online einreichen,
  • Nachrichten an die Wohngeldstelle senden,
  • Dokumente zum Wohngeldantrag nachreichen.
     

Voraussetzung:

  • mindestens Registrierung mit Benutzername und Passwort.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

Je nach Ihrer persönlichen Situation müssen Sie Ihr Haushaltseinkommen und die Kosten des Wohnraums belegen. Fügen Sie dem Antrag Ihre vollständigen Nachweise bei, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Bei fehlenden Unterlagen werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.

Erforderliche Unterlagen, insbesondere für Ihren Erstantrag, entnehmen Sie den Hinweisblättern „Nachweise für Mietzuschuss“ und „Nachweise für Lastenzuschuss“ unter dem Reiter „Anträge und Dokumente“.
 

Weiterleistungs-, Änderungs- oder Erhöhungsantrag

Es werden insbesondere folgende Nachweise benötigt:

  • Nachweise zu allen Einnahmen der Haushaltsmitglieder.
     
  • Nachweis beim Mietzuschuss:
    • Mietzahlungsnachweis.
    • Mietvertrag bei Umzug.
       
  • Nachweis beim Lastenzuschuss:
    • Nachweis der Darlehenszahlung, sofern zutreffend.

MITTEILUNGSPFLICHTEN

Bei Veränderungen der Umstände besteht eine Mitteilungspflicht, das heißt, Sie müssen uns unverzüglich in Kenntnis setzen bei:

  • (geplantem) Umzug.
  • Erhöhung des Haushaltseinkommens.

Verringerung der Haushaltsmitglieder.

DYNAMISIERUNG

Zum 1. Januar jedes zweiten Jahres ist eine regelmäßige Fortschreibung des Wohngelds an die Preis- und Mietpreisentwicklung (sog. Dynamisierung) vorgeschrieben. Bereits bewilligte Anträge werden von Amts wegen geändert. 

Sachgebiet 23 - Sozialverwaltung
Anna-Lena Koller Sachbearbeiterin
Sachgebiet 23 - Sozialverwaltung
Nelli Meinzer SachbearbeiterinZuständigkeit Buchstabe Ham-Kop, Ra
Sachgebiet 23 - Sozialverwaltung
Brigitte Pongratz SachbearbeiterinZuständigkeit Buchstabe Koq-Mo
Sachgebiet 23 - Sozialverwaltung
Martin Seibold SachbearbeiterWOHNGELDSTELLE Zuständigkeit Buchstabe Mp-Q, BETREUUNGSTELLE Zuständigkeit Buchstabe R-St
Sachgebiet 23 - Sozialverwaltung
Verena Lichtenauer Sachbearbeiterin/stv. GleichstellungsbeauftragteWOHNGELDSTELLE Zuständigkeit Buchstabe Re-Si; BILDUNG UND TEILHABE A-Z
Sachgebiet 23 - Sozialverwaltung
Lydia Weber SachbearbeiterinZuständigkeit Buchstabe Sj-Z