Informationen zur Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung findet in den 2 Jahren vor der Aufnahme in die 1. Jahrgangsstufe statt.
Die Schuleingangsuntersuchung hat bis zu zwei Bestandteile:
1. Das Schuleingangsscreening für alle Kinder durch eine Fachkraft der Sozialmedizin
2. Im Einzelfall: eine schulärztliche Untersuchung durch einen Schularzt/Schulärztin
Das Schuleingangsscreening wird wie folgt durchgeführt:
- Die Fachkraft der Sozialmedizin erfasst die gesundheitliche Vorgeschichte, das Gewicht und die Größe des Kindes.
- Das Seh- und Hörvermögen des Kindes wird mit speziellen Geräten getestet.
- Die sprachliche und feinmotorische Entwicklung werden untersucht. Hierzu werden dem Kind einige Aufgaben gestellt, zum Beispiel etwas nachzusprechen oder zu zeichnen.
- Die Fachkraft der Sozialmedizin sieht das Impfbuch durch, um auf eventuell vorhandene Impflücken hinweisen zu können.
- Anhand des gelben Vorsorgeheftes kann sie feststellen, welche U-Untersuchungen durchgeführt wurden.
Die Schuleingangsuntersuchung ist in allen deutschen Bundesländern eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung.
Weitere Informationen, sowie die gesetzlichen Grundlagen und den Anamnesebögen in unterschiedlichen Sprachen finden Sie unter:
Dr. med. Karin Drachsler Fachbereichsleitung 34-3, Ärztin
Christine Hackinger Fachkraft der Sozialmedizin
Johanna Öller Fachkraft der Sozialmedizin
Stefanie Wölfl Fachkraft der Sozialmedizin
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https://lk-frg.termine-reservieren.online/select2?md=1Anamnesebogen Einschulungsuntersuchung
Bitte lassen Sie uns den Anamnesebogen vorab zukommen. Das können Sie bequem digital erledigen. Den Anamnesebogen finden Sie unter diesem Link.
Alternativ können Sie den ausgefüllten Anamnesebogen zum Termin mitbringen.
https://xima.landkreis-frg.de/formcycle/form/provide/1854/Newsletter für Eltern
Das Gesundheitsamt FRG möchte Ihnen gemeinsam mit dem Amt für Kinder und Familie FRG in regelmäßigen Abständen auf diesem Weg Informationen zur Entwicklung und Gesundheit Ihrer Kinder zur Verfügung stellen.