Wer die Jagd (mit Schusswaffen oder Greifvögeln) ausüben möchte, benötigt einen gültigen Jagdschein. Jagd- bzw. Falknerjagdschein sind Urkunden, mit denen der Inhaber sein Recht zur Jagdausübung nachweist. Der Jagd- bzw. Falknerjagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde (Landratsamt) als Ein- oder Dreijahresjagdschein oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinander folgende Tage erstellt.
Die für das Jagdwesen relevanten Aufgabengebiete im Landratsamt Freyung-Grafenau sind:
- Abschusspläne und Abschussgenehmigungen
 - Jagdaufseher
 - Jagdgenossenschaften - Betreuung und Rechtsaufsicht
 - Jagdhandlungen im befriedeten Bezirk zulassen
 - Jagdpachtvertrag prüfen und bestätigen
 - Nachtzieltechnik
 - Fallenjagd
 - Jagdvergehen
 - Jagdschein erteilen
 
Gunther Endres Stellvertretende Sachgebietsleitung
    
                                
                            
                                    
                                    
                                    
                                    
    
                
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