Das Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) , trat für das Gebiet des Freistaates Bayern mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft (Art. 4 Abs. 2 Bayerisches Agrarstrukturgesetz). Anzeigen über Verpachtungen von landwirtschaftlichen Flächen und Betrieben müssen daher nicht mehr vorgelegt werden.
 
     
                                    
                                     
                                    
                                     
                                    
                                     
     
                 © 2025 Landratsamt Freyung-Grafenau
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