Wie können die Online-Assistenten genutzt werden?
Die Online-Assistenten können entweder mit BayernID oder mit dem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis (Mein Unternehmenskonto) genutzt werden.
Bei Nutzung der Online-Assistenten mit BayernID muss sich der Einreichende einmalig zur BayernID über das BayernPortal registrieren. Da bei der digitalen Antragstellung auf die Unterschriften verzichtet wird, ist eine gehobene Authentifizierung erforderlich. Eine Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort im BayernPortal ist deshalb nicht ausreichend. Die Registrierung kann entweder mit dem neuen Personalausweis oder dem persönlichen ELSTER-Zertifikat erfolgen. Dazu ist zunächst die Option „Registrieren mit elektronischer ID“ und dann entweder „Online-Ausweisfunktion“ oder „ELSTER-Zertifikat“ auszuwählen.
Die Neuregistrierung einer BayernID mit dem Softwarezertifikat authega ist nicht mehr möglich. Bestehende authega Zertifikate können jedoch weiter genutzt werden.
Bitte bedenken Sie, dass die Registrierung einer BayernID oder eines ELSTER-Unternehmenskontos gegebenenfalls einige Zeit in Anspruch nimmt.
Wer stellt den Antrag über die Online-Assistenten?
Die Online-Assistenten richten sich i.d.R an den Entwurfsverfasser (Bauantrag, Abgrabungsantrag, Antrag auf Vorbescheid, Antrag auf Teilbaugenehmigung, Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren), der in den meisten Fällen über eine Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO verfügen muss.
Der Assistent zur Vorlage eines Kriterienkatalogs richtet sich an den Tragwerksplaner, der den Standsicherheitsnachweis erstellt hat.
Der Assistent für Beseitigungsanzeigen muss durch einen qualifizierten Tragwerksplaner ausgefüllt werden, wenn ein nichtfreistehendes Gebäude beseitigt werden soll, das an ein nicht verfahrensfreies Gebäude angebaut ist. Bei allen anderen zu beseitigenden Anlagen kann der Assistent vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder von einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden.
Die Online-Assistenten für Verlängerungsanträge, Anträge auf isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme, Baubeginnsanzeigen und Anzeigen der Nutzungsaufnahme können vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder von einer Vertretung des Bauherrn bzw. der Bauherren verwendet werden.
Auf der Startseite des jeweiligen Online-Assistenten ist jeweils beschrieben, wer diesen ausfüllen kann.
Was ist bei der digitalen Antragstellung zu beachten?
Bei der digitalen Antragstellung sind zwingend die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr entwickelten Online-Assistenten zu verwenden. Das Einreichen von Anträgen und Unterlagen per E-Mail oder mit anderen/eigenen Formularen ist nicht zulässig.
Die Antragstellung erfolgt vollständig online über den jeweiligen Online-Assistenten. Hierbei handelt es sich um intelligente Formulare, die durch den Ausfüllprozess führen und dabei die bestehenden Formulare (z.B. Bauantragsformular) ersetzen. Die weiteren Bauvorlagen (z.B. Baupläne, amtlicher Lageplan etc.) werden über die Online-Assistenten im PDF-Format hochgeladen. Andere Dateiformate sind hier nicht zulässig. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich.
Am Ende des Ausfüllvorgangs entsteht aus Ihren Angaben ein fertig ausgefülltes PDF-Dokument („PDF-Antrag“). Dieser PDF-Antrag ersetzt die jeweiligen Formulare (z. B. beim Bauantrag das Bauantragsformular und die Baubeschreibung) und wird automatisch zusammen mit den weiteren von Ihnen hochgeladenen Unterlagen an das Landratsamt übermittelt. Wir empfehlen den PDF-Antrag unmittelbar nach dem Senden für Ihre eigenen Unterlagen herunterzuladen. Die nochmalige Erzeugung des PDF-Antrages, ohne den Antrag/die Anzeige erneut zu senden, ist nicht möglich.
Wenn Sie den Ausfüllvorgang unterbrechen, können Sie das Formular als .html-Datei zwischenspeichern und den Vorgang später fortsetzen, indem sie diese unter „Datei zum Hochladen auswählen“ einfügen. Wir empfehlen das Formular während des Ausfüllprozesses regelmäßig zwischenzuspeichern.
Nach dem Senden des Antrages erhalten Sie eine automatische Bestätigung mit einer Vorgangsnummer per E-Mail. Bitte prüfen Sie, ob Sie die E-Mail erhalten haben und der Vorgang gesendet wurde.
Der Antrag bzw. die Anzeige gelangt nun automatisch in die Bauverwaltungssoftware des Landratsamtes und wird dort als Vorgang angelegt.
Die Beteiligung der Gemeinde erfolgt durch das Landratsamt.
Bisher mussten die Antragsunterlagen vom Antragsteller, Entwurfsverfasser sowie den Nachbarn unterschrieben sein – wie funktioniert das beim digitalen Bauantrag?
Bei Einreichung eines Bauantrages in Papierform ändert sich nichts an den bestehenden Regelungen.
Bei der digitalen Antragstellung greifen jedoch folgende grundlegende Änderungen:
Bei der digitalen Einreichung hat sich die vom jeweiligen Online-Assistenten vorgesehene Person über die BayernID oder über Mein Unternehmenskonto zu authentifizieren. Die Authentifizierung ersetzt etwaige Schriftformerfordernisse, die die BayBO und das BayAbgrG anordnen. Entwurfsverfasser, Tragwerksplaner und Vertreter des Antragstellers müssen vom Bauherrn bzw. Antragsteller beauftragt und bevollmächtigt sein, die Anträge, Anzeigen, Unterlagen oder Bauvorlagen digital einzureichen.
Die digitale Einreichung kann nur durch eine Person erfolgen. Bei Bauanträgen muss dies der (bauvorlageberechtigte) Entwurfsverfasser sein. Dieser erklärt sich bei Einreichung des Antrags als verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben und erklärt, dass er im Sinne des Bauherrn handelt. Eine Unterschrift des Bauherrn auf den Bauvorlagen ist bei digital eingereichten Bauanträgen daher nicht mehr notwendig.
Fachplaner (z. B. Ersteller des landschaftspflegerischen Begleitplans) müssen die von ihnen gefertigten Unterlagen ebenfalls nicht unterzeichnen. Die Unterlagen müssen die Person des Fachplaners erkennen lassen. Der Entwurfsverfasser ist für die korrekte Angabe der Person des Fachplaners verantwortlich. Davon ausgenommen sind die sogenannten sicherheitsrelevanten Unterlagen (betreffend Brandschutz und Standsicherheit). Diese sind als Scan des unterschriebenen Originals einzureichen.
Nachbarunterschriften müssen weiterhin, wie bei den in Papierform gestellten Anträgen auch, eingeholt werden. Im Online-Assistenten ist aber lediglich mit „Unterschrift liegt vor“ oder „Unterschrift liegt nicht vor“ anzugeben, welche Unterschriften beim Bauherrn bzw. Entwurfsverfasser vorliegen. Diese Originalunterschriften müssen nicht beim Landratsamt vorgelegt werden.
Eine Ausfertigung der Baugenehmigung wird allen Nachbarn zugestellt, die mit „Unterschrift liegt nicht vor“ angegeben wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass falsche Angaben zu den Nachbarunterschriften zu fehlender Rechtssicherheit für den Bauherrn führen, da der Bescheid ohne Zustellung im Falle des Fehlens der Zustimmung des Nachbarn noch lange nach Baubeginn anfechtbar bleibt.
Entstehen dem Entwurfsverfasser oder Bauherrn zusätzliche Kosten?
Die Nutzung des Bayernportals und der Online-Assistenten ist ein für die Bürger kostenloses Angebot der Bayerischen Staatsregierung. Für die Baugenehmigung werden unverändert Kosten nach dem Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis erhoben.
Welche Dateiformate sind zulässig?
Einzureichen sind Einzeldateien im Portable Document Format (PDF).
Unzulässig sind andere Dateiformate sowie Dateianlagen innerhalb der Dateien. Auf Sicherheitseinstellungen und Schreibschutz ist zu verzichten. Lageplan und Bauzeichnungen sind - zusätzlich zur numerischen Angabe des Maßstabes - auch mit einer grafischen, mit den tatsächlichen Distanzen zu beschriftenden Maßstabsleiste zu versehen, sofern nicht vorhandene Maßketten eine Kalibrierung ermöglichen.
Sämtliche PDF-Dateien sollten möglichst genau benannt werden, so dass der Dateiname einen Rückschluss auf den Inhalt der Datei zulässt.
Kann weiterhin in Papierform eingereicht werden?
Es besteht keine Pflicht zur digitalen Antragseinreichung. Deshalb können Anträge und Unterlagen weiterhin auch in Papierform eingereicht werden. Hierbei sind jedoch nach wie vor die Originalunterschriften auf den Unterlagen notwendig.
Können Abstandsflächenübernahmeerklärungen auch digital eingereicht werden?
Abstandflächenübernahmeerklärungen können zwar nicht über die Antragsassistenten digital eingereicht werden, dennoch können sie als ein elektronisches Abbild des unterschriebenen Originals eingereicht werden. Die Bauaufsichtsbehörde kann im Rahmen der Einzelfallprüfung im Nachgang die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen. Deshalb sind alle Unterlagen auch nach Abschluss des Verfahrens als Nachweise beim Antragsteller aufzubewahren.
Können nachzureichende Unterlagen bei Anträgen in Papierform digital nachgereicht werden?
Nachzureichende Unterlagen bei Anträgen in Papierform können nicht digital eingereicht werden. Dies muss hier ebenfalls in Papierform erfolgen.