Ab dem 01.07.2023 wird es am Landratsamt Freyung-Grafenau ermöglicht, neben der papiergebundenen Antragstellung, Anträge auch digital einzureichen. Mit der aktuellen Änderung der Bayerischen Bauordnung wurden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass die Verfahrens- und Formvorschriften geändert werden können, wenn sie der Digitalisierung bauaufsichtlicher Verfahren dienen. So werden die Schriftformerfordernisse bei der Antragstellung bzw. Anzeigeerstattung durch eine Authentifizierung der einreichenden Person mittels BayernID ersetzt. Insbesondere bei den vorzulegenden Bauzeichnungen wird auf jegliche Unterschrift verzichtet. Dadurch wird ermöglicht, dass der Entwurfsverfasser die Bauzeichnungen unmittelbar als PDF-Datei speichert und diese ohne Medienbruch im Online-Assistenten hochladen kann.
Das Angebot zur digitalen Antragseinreichung richtet sich vorwiegend an die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.
Diese müssen vom Bauherrn bzw. Antragsteller beauftragt und bevollmächtigt sein, den Antrag digital einzureichen.
Sie können über intelligente Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, baurechtliche Anträge für die Bauherrn online einreichen. Die Online-Assistenten stehen Ihnen ab dem 01.07.2023 in der Randbox dieser Seite zur Verfügung.
Es gibt keine Verpflichtung zur digitalen Antragseinreichung. Weiterhin können Anträge auch in Papierform gestellt werden. Allerdings ändert sich auch hier das Einreichungsverfahren. Die Zuständigkeiten können Sie nachfolgender Tabelle entnehmen:
Zuständigkeit Digitale Antragstellung | Zuständigkeit Antragstellung in Papierform | |
Bauantrag | Landratsamt | Landratsamt |
Antrag auf Vorbescheid | Landratsamt | Landratsamt |
Antrag auf Teilbaugenehmigung | Landratsamt | Landratsamt |
Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren | Landratsamt | Gemeinde |
Anträge auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung vom Bebauungsplan sowie auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften | Landratsamt | Gemeinde |
Anträge auf isolierte Abweichung von Bauordnungsrecht (außer örtlichen Bauvorschriften) | Landratsamt | Landratsamt |
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids | Landratsamt | Landratsamt |
Baubeginnsanzeige | Landratsamt | Landratsamt |
Anzeige der Nutzungsaufnahme | Landratsamt | Landratsamt |
Anzeige der Beseitigung | Landratsamt | Landratsamt |
Abgrabungsantrag | Landratsamt | Landratsamt |
Die Beteiligung der Gemeinden erfolgt über das Landratsamt.
Bayern-ID erforderlich
Für die Nutzung der digitalen Antragstellung ist eine BayernID erforderlich, die über das BayernPortal beantragt werden kann. Da bei der digitalen Antragstellung auf die Unterschriften verzichtet wird, ist eine gehobene Authentifizierung erforderlich. Eine Registrierung/Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort im BayernPortal ist deshalb nicht ausreichend.
Um den digitalen Bauantrag nutzen zu können, muss die Option „Registrieren mit elektronischer ID“ und dann entweder „Online-Ausweisfunktion“ oder „ELSTER-Zertifikat“ gewählt werden. Die Neuregistrierung einer BayernID mit dem Softwarezertifikat authega ist seit Dezember 2022 nicht mehr möglich. Bestehende authega Zertifikate können jedoch weiter genutzt werden.
Wir empfehlen eine Registrierung mit dem persönlichen ELSTER-Zertifikat. Alternativ können Sie dies mit dem Personalausweis beantragen. Hierfür benötigen Sie ein Kartenlesegerät oder alternativ die Ausweis-App und ein Smartphone. Bitte bedenken Sie, dass die Registrierung einige Zeit in Anspruch nimmt (Zusendung des Passworts mit der Post).
Fragen zur BayernID richten Sie bitte per E-Mail an BayernID@digitales-bayern.de oder telefonisch an 0800 25 53 222 63.
Fragen zu "Mein Unternehmenskonto" richten Sie bitte an die ELSTER-Hotline. Diese können sie über das Kontaktformular oder telefonisch aus dem Inland unter 0800 52 35 055 oder aus dem Ausland unter +49 180 5 23 50 55 erreichen.
Sollten Sie noch Fragen zur Digitalen Antragseinreichung haben, können Sie sich gerne per Mail an uns wenden: cornelia.funke@landkreis-frg.de
Weitere Informationen zum digitalen Bauantrag erhalten Sie auch unter: https://www.digitalerbauantrag.bayern.de
Fragen und Antworten zum digitalen Bauantrag:
- Wie können die Online-Assistenten genutzt werden?
- Wer stellt den Antrag über die Online-Assistenten?
- Was ist bei der digitalen Antragstellung zu beachten?
- Bisher mussten die Antragsunterlagen vom Antragsteller, Entwurfsverfasser sowie den Nachbarn unterschrieben sein – wie funktioniert das beim digitalen Bauantrag?
- Entstehen dem Entwurfsverfasser oder Bauherrn zusätzliche Kosten?
- Welche Dateiformate sind zulässig?
- Kann weiterhin in Papierform eingereicht werden?
- Können Abstandsflächenübernahmeerklärungen auch digital eingereicht werden?
- Können nachzureichende Unterlagen bei Anträgen in Papierform digital nachgereicht werden?
Cornelia Funke Sekretariat
- Bauantrag, Änderungsantrag, Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Abgrabungsantrag
- Antrag auf Vorbescheid
- Antrag auf Teilbaugenehmigung
- Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheides
- Antrag auf isolierte Abweichung, Befreiung, Ausnahme
- Anzeige der Beseitigung
- Baubeginnsanzeige
- Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs
- Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Fehlende Angaben und Unterlagen nachreichen bei Onlineanträgen