Beistandschaften/ Beurkundungen
Das Amt für Kinder und Familie bietet alleinerziehenden Elternteilen Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen an. Hat ein Elternteil, bei dem ein Kind lebt, Probleme mit dem Kindesunterhalt, kann dieser schriftlich beim Amt für Kinder und Familie eine Beistandschaft (rechtliche Vertretung) zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beantragen.
Darüber hinaus werden auch Beurkundungen (z.B. Vaterschaftsanerkennung oder Sorgeerklärung) durchgeführt und Auskünfte aus dem Sorgeregister erteilt.
Anprechpartner zu Beistandschaften, Beurkundungen, Beratung in Unterhaltsangelegenheiten befinden sich in der Randbox.
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