Einbahnstraßenregelung auf der Kreisstraße FRG 9 in Grafenau – Umleitung für Linienbusse eingerichtet

Die Hauptstraße (FRG 9) in Grafenau ist im Bereich zwischen Stadtplatz und Scharrerstraße vorübergehend als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Rosenau eingerichtet. Über die Scharrerstraße erfolgt die Einbahnstraßenregelung in Richtung Kröllstraße/Busbahnhof.

Für den Linienbusverkehr wurde in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen eine Umleitungsstrecke festgelegt:

  • Ab Busbahnhof Grafenau verläuft die Umleitung in Richtung Rosenau über die Elsenthaler Straße auf die Bundesstraße B 533 bis zum Kreisverkehr. Von dort geht es weiter auf die Staatsstraße 2132 in Richtung Spiegelau und anschließend über die Grüber Straße.
  • Die Linienbusse biegen dort links in die Leuchtenbergerweg ein, folgen dieser bis zur Rosenauer Straße und nehmen ab dort wieder den regulären Linienweg.
  • Aus Rosenau kommend gilt die Umleitungsstrecke in umgekehrter Fahrtrichtung.

 

Die Haltestelle Grafenau Finanzamt kann während der Sperrung nicht bedient werden. Ein entsprechender Hinweis ist vor Ort an der Haltestelle angebracht.


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