Die Hauptstraße (FRG 9) in Grafenau ist im Bereich zwischen Stadtplatz und Scharrerstraße vorübergehend als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Rosenau eingerichtet. Über die Scharrerstraße erfolgt die Einbahnstraßenregelung in Richtung Kröllstraße/Busbahnhof.
Für den Linienbusverkehr wurde in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen eine Umleitungsstrecke festgelegt:
- Ab Busbahnhof Grafenau verläuft die Umleitung in Richtung Rosenau über die Elsenthaler Straße auf die Bundesstraße B 533 bis zum Kreisverkehr. Von dort geht es weiter auf die Staatsstraße 2132 in Richtung Spiegelau und anschließend über die Grüber Straße.
- Die Linienbusse biegen dort links in die Leuchtenbergerweg ein, folgen dieser bis zur Rosenauer Straße und nehmen ab dort wieder den regulären Linienweg.
- Aus Rosenau kommend gilt die Umleitungsstrecke in umgekehrter Fahrtrichtung.
Die Haltestelle Grafenau Finanzamt kann während der Sperrung nicht bedient werden. Ein entsprechender Hinweis ist vor Ort an der Haltestelle angebracht.