Für einen bestmöglichen Schulstart findet die Schuleingangsuntersuchung nach einer Umstellungsphase ein Jahr früher statt.
Warum wurde die Schuleingangsuntersuchung reformiert?
In den letzten Jahren haben sich die Erkenntnisse verändert, wie der Schuleinstieg gestaltet werden kann. Wichtig ist weniger die Frage, ob ein Kind „schulfähig“ ist, sondern vielmehr, ob das Kind Hilfen für den erfolgreichen Übertritt vom Kindergarten in die Schule benötigt. Das Konzept der Schuleingangsuntersuchung wurde daher überarbeitet und im Rahmen eines Pilotprojekts (GESiK) in mehreren Landkreisen erfolgreich erprobt. Im Landkreis Freyung-Grafenau wird dieses neue Konzept, das bis 2027 flächendeckend in ganz Bayern eingeführt werden soll, nun ab Mai 2026 unter dem Namen „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ (rSEU) eingeführt.
Was wurde bei der Schuleingangsuntersuchung reformiert?
Das Konzept der reformierten Schuleingangsuntersuchung umfasst zwei wesentliche Aspekte: zum einen die Erweiterung des Untersuchungsspektrums, zum anderen eine Vorverlegung des Untersuchungszeitpunktes um ein Jahr. Die Kinder sind zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung somit zwischen 4 und 5 Jahre alt. Alle Testbereiche sind an das entsprechende Alter der Kinder angepasst. An Einschulungszeitpunkt und Einschulungsalter ändert sich nichts. Für die meisten Kinder wird die Schuleingangsuntersuchung nach der Umstellung im vorletzten Kindergartenjahr stattfinden.
Ziele der rSEU
Ziel der rSEU ist es, möglichst frühzeitig eventuelle Entwicklungsverzögerungen oder körperliche Einschränkungen zu erkennen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Bei einem auffälligen Untersuchungsergebnis kann somit bereits länger vor Schuleintritt eine gezielte Förderung stattfinden. Dies kann den betroffenen Kindern und Familien den Start ins Schulleben erleichtern. Bei der rSEU geht es also darum, im Bedarfsfall Hilfen zu mobilisieren und nicht darum, „eine Prüfung zu bestehen“.
Für welche Kinder gilt die rSEU?
Ab Mai 2026 werden erstmals die Kinder des Landkreises Freyung-Grafenau, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren sind, zur reformierten Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Die Teilnahme an der Untersuchung ist verpflichtend. Die entsprechende Einladung mit weiterführenden Informationen zur rSEU erhalten die Eltern über die Kindergärten im Landkreis. Das Einladungsschreiben wird außerdem ab Mitte Mai auf der Homepage unter www.freyung-grafenau.de im Bereich „Gesundheit und Soziales > Gesundheitswesen – Gesundheitsamt > Kinder- und Jugendgesundheit > Schuleingangsuntersuchung“ bereitgestellt. In diesem Schreiben wird neben vielen allgemeinen Hinweisen auch erklärt, wie die Terminvereinbarung abläuft. Auf der Homepage gibt es auch eine Sammlung häufiger Fragen und Antworten. Bei weiteren Fragen können sich die Eltern gerne an das Gesundheitsamt unter 08551 57-4000 oder seu@landkreis-frg.de wenden.
Anfang Mai haben Eltern der betroffenen Kinder und interessierte Fachkräfte auch die Möglichkeit, an einer Online-Informationsveranstaltung zur rSEU teilzunehmen. Die Einladung hierzu erfolgt gesondert.
Ersetzt die rSEU die Vorsorgeuntersuchungen?
Die rSEU ist – wie die bisherige Schuleingangsuntersuchung – eine verpflichtende Untersuchung im Gesundheitsamt. Die Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) in der Kinder- und Jugendarzt- oder Hausarztpraxis sind weiterhin erforderlich. Bei der rSEU muss der Nachweis über die zuletzt fällige U-Untersuchung vorgelegt werden. Die Eltern werden also gebeten, zeitnah einen Termin in der Arztpraxis zu vereinbaren, sofern U8 bzw. U9 noch nicht durchgeführt wurden.

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