Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Landratsamt Freyung-Grafenau
1. Zugangseröffnung
Der Landkreis Freyung-Grafenau hat zur Kommunikation mit dem Landratsamt den elektronischen Zugang nach Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) eröffnet. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die durch das Landratsamt publizierten E-Mail-Adressen sowie Onlineverfahren und -formulare. Der Landkreis eröffnet diesen Zugang für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen nach Maßgabe der im Folgenden aufgeführten Rahmenbedingungen. Grundsätzlich ist zwischen formfreien und formgebundenen Schreiben zu unterscheiden.
2. formfreie Schreiben
Für den formfreien Schriftverkehr, z. B. bei Vorgängen oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur und je nach individuellem Schutzbedarfs des Inhalts ggf. auch keine verschlüsselte Übermittlung nötig.
E-Mails können Sie direkt an die Ihnen bekannte Sachbearbeiterin oder den Ihnen bekannten Sachbearbeiter oder an deren Funktionspostfach richten.
3. Elektronische Einlegung von Rechtsbehelfen
3.1. Allgemeines
Das Landratsamt Freyung-Grafenau nimmt Widersprüche in elektronischer Form wie folgt entgegen:
3.2. Rechtsbehelfseinlegung per E-Mail
Bitte übermitteln Sie das elektronische Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse: poststelle@landkreis-frg.de.
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail sowie die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, sind nicht zulässig und entfaltet keine rechtliche Wirkung.
3.3. Rechtsbehelfseinlegung über das „Sichere Kontaktformular“
Des Weiteren ist die Einlegung eines Rechtsbehelfs über das sichere Kontaktformular im BayernPortal unter der Voraussetzung möglich, dass eine Authentifizierung i. S .d. Art. 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1-4 BayDiG erfolgt ist. Authentifizierungsmöglichkeiten, die für die Anmeldung im BayernPortal genutzt werden können, sind: Elster-Zertifikat, authega-Zertifikat sowie Online-Ausweis. Mit einer anderen Form der Authentifizierung im BayernPortal kann ein Rechtsbehelf nicht wirksam eingelegt werden.
3.4. Rechtsbehelfseinlegung über das besondere Behördenpostfach
Von Rechtsanwälten, Behörden und sonstigen sogenannten professionellen Einreichern werden Widersprüche in Form eines signierten elektronischen Dokuments auch über das besondere elektronische Behördenpostfach entgegengenommen.
4. Online-Anträge
Das Landratsamt Freyung-Grafenau bietet viele Dienstleistungen auch über Online-Formulare an. Ihr Antrag kann damit vollständig elektronisch eingereicht werden. Diese Formulare bieten einen sicheren Weg der Kommunikation und sind bevorzugt zu verwenden.
5. Allgemeine Hinweise
5.1 Grundsätzliche Annahme der elektronischen Kommunikation
Wurde die elektronische Kommunikation eröffnet, geht das Landratsamt Freyung-Grafenau davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
5.2 Anforderungen an übermittelte Dateien
Das Landratsamt Freyung-Grafenau nimmt folgende Dokumente/Dateiformate nicht entgegen – Änderungen jederzeit vorbehalten:
- ausführbare Dateien
- veraltete Microsoft Office Dateiformate, z.B. .doc, .xls usw.
- Dateien mit Makros
- verschlüsselte Dateien
- Microsoft Shell-Link (LNK) Dateien
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Makros enthalten sein. Anderweitig wird nur die E-Mail ohne Anhang zugestellt.
E-Mail-Anhänge werden nur bis zu einer Gesamtgröße von 10 Megabyte angenommen. Bei größeren Anhängen ist FTAPI zu verwenden.
Das Landratsamt Freyung-Grafenau verwendet eine Einrichtung zur Filterung von unerwünschten E-Mails. Durch diesen Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, falls diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden. Über abgewiesene E-Mails erfolgt keine Benachrichtigung.
5.3 Übermittlung verschlüsselter Informationen
Zur Übertragung verschlüsselter Informationen ist FTAPI zu verwenden.
6. Geltungsbereich
Vorgenannte Regelungen und Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Landratsamt Freyung-Grafenau und nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden.