Beistandschaften

Das Amt für Kinder und Familie bietet alleinerziehenden Elternteilen Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen an. Hat ein Elternteil, bei dem ein Kind lebt, Probleme mit dem Kindesunterhalt, kann dieser schriftlich beim Amt für Kinder und Familie eine Beistandschaft zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beantragen.

Darüber hinaus werden auch Beurkundungen (z.B. Vaterschaftsanerkennung oder Sorgeerklärung) durchgeführt.

Anprechpartner zu Beistandschaften, gesetzliche Amtsvormundschaften, Beurkundungen, Prozessvertretung, Beratung in Unterhaltsangelegenheiten befinden sich in der Randbox.

Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Andrea Jakob SachbearbeiterinBuchstaben A-Ke
Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Karl Philipp SachbearbeiterBuchstaben Kf - Pk
Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Nicole Lengfellner SachbearbeiterinBuchstabe Pl-Z
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