Unterhaltsvorschuss

Für Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil (ledig, geschieden, getrennt lebend, verwitwet) leben, können beim Amt für Kinder und Familie Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragt werden, wenn der andere Elternteil keinen bzw. keinen ausreichenden Unterhalt zahlt.

Die ausbezahlten Unterhaltsvorschussleistungen werden nach Möglichkeit vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgefordert.

Mit dem Antragsformular in der Randbox können Unterhaltsvorschussleistungen beantragt werden.

Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Anita Königsdorfer SachbearbeiterinBuchstaben A - Fe
Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Daniela Kornegger SachbearbeiterinBuchstaben Fi - Me
Sachgebiet 24 a - Kreisjugendamt
Caroline Starkl Sachbearbeiterin
Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Ursula Streicher SachbearbeiterinBuchstaben Mi - Schm
Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Astrid Pichler SachbearbeiterinBuchstaben Schn - Z

Antragsformular

Unterhaltsvorschuss docx | 208 KB
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