Förderung des Schwimmerabzeichens (Seepferdchen)

Zu Beginn des Schul- und Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten alle Vorschul-kinder sowie alle Vorschulkinder des Vorjahres (Erstklässler) einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“.

Mindestqualifikation für leitende Lehrperson des Schwimmkurses

Ein Zuschuss im Rahmen der Aktion „Mach mit – tauch auf“ kann dem Kursanbieter gewährt werden, wenn die leitende Lehrperson eines Kurses zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens („Seepferdchen“) eine der nachfolgenden Mindestqualifikationen erfüllt:

o Gültige Lizenz in einem der nachfolgend aufgeführten Fachbereiche:

  • Trainer C Schwimmen oder Rettungsschwimmen (oder höherwertig)
  • Fachübungsleiter C Schwimmen oder Rettungsschwimmen (oder höherwertig)
  • Übungsleiter C Schwimmen oder Rettungsschwimmen (oder höherwertig)
  • Lehrschein Schwimmen oder Rettungsschwimmen
     

o Lehrkräfte, die über eine Lehrberechtigung gem. KMBek vom 1. April 1996 Nr. VIII/5 – K7405-3/79 291/93 verfügen

o Fachangestellte für Bäderbetriebe (sog. Schwimmmeistergehilfe)

o Meister für Bäderbetriebe (sog. Schwimmmeister/Bademeister)

o Lehrkräfte, die den Schwimmunterricht an Hochschulen erteilen

o Staatlich geprüfte Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer

o Fachsportleitungen Schwimmen der uniformierten Verbände

Alternativ können auch Kursanbieter am Gutscheinprogramm teilnehmen, wenn die vom Anbieter eingesetzte leitende Lehrperson eines Schwimmkurses über eine schriftliche Bestätigung des Bundesverbands zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) verfügt, dass deren Qualifikation mit den vorstehenden Mindestqualifikationen vergleichbar ist.

Bewilligungszeitraum

Für die Gutscheinaktion 2023/2024 beginnt der Bewilligungszeitraum am 12. September 2023 und endet am 9. September 2024. Der Gutschein ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12. September 2023 und dem 9. September 2024 stattfindet.

Förderhöhe

Die Förderhöhe beträgt entsprechend des Gutscheinbetrags 50 Euro. Sofern die Kursgebühr unter dem Gutscheinbetrag liegt, entspricht die maximale Förderhöhe der Kursgebühr. Der Gesamtbetrag der Zuwendung ist gemäß Nr. 1.5.3 Satz 3 der Richtlinie für die Dauer des jeweiligen Bewilligungszeitraums auf 80.000 Euro je Zuwendungsempfänger begrenzt.

Bewilligungsstellen

Für Mitgliedsvereine des Bayerischen Landes-Sportverbands e. V. (BLSV) fungiert der BLSV als zusätzliche Bewilligungsstelle.

Maßgeblich für die Bestimmung der zuständigen Kreisverwaltungsbe-hörde ist der Sitz des Kursanbieters.

Ausgabe von Originalgutscheinen

Es wurden ausschließlich Originalgutscheine an den berechtigten Teilnehmerkreis verteilt. Ein elektronisch abrufbarer Ersatzgutschein wie im vergangenen Programm wird nicht mehr zur Verfügung gestellt.

Sachgebiet 20 - Landkreisangelegenheiten
Julia Bauer Sachbearbeiterin
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