Trinkwasser

Sauberes Trinkwasser ist ein sehr  kostbares und für alles Leben unverzichtbares Gut.

Eine nachhaltige Trinkwasserversorgung ist eine fortwährende Aufgabe, die angesichts des Klimawandels sowohl die Wasserversorger, als auch die Aufsichtsbehörden vor immer neue Herausforderungen stellt.

Gerade die letzten Jahre mit ausgeprägten Trockenperioden und damit teilweise erheblicher Wasserknappheit haben gezeigt, dass es auch in unseren Breiten nicht selbstverständlich ist, dass Trinkwasser in ausreichender Menge und Qualität ständig zur Verfügung steht.

Ein wichtiges Instrument hierfür ist die Festsetzung von Wasserschutzgebieten durch die Rechtsverordnung. In diesem Zusammenhang treten allerdings auch häufig Konflikte auf, da unterschiedlichste Interessen, der Grundstücksnutzung einerseits und dem Schutz der Trinkwasservorkommen andererseits, aufeinanderprallen. Im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens gilt es gemeinsam Lösungsansätze zu erarbeiten, um auch zukünftig eine ordnungsgemäße und ausreichende Trinkwasserversorgung sicherstellen zu können.

Die Grundwasserentnahme unterliegt der wasserrechtlichen Erlaubnispflicht.

Öffentliche Trinkwasserversorgung

Sachgebiet 42 - Natur- und Landschaftsschutz, Wasserrecht
Andreas Grimbs Sachgebietsleiter

Private Trinkwasserversorgung

Sachgebiet 42 - Natur- und Landschaftsschutz, Wasserrecht
Christiane Knaus Sachbearbeiterin

Anzeige und Antrag

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