Begleitendes Fahren Klasse B

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden

  • Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
  • Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein
  • Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klass B oder eine entsprechende deutsche, schweizerische oder EU/EWR-Fahrerlaubnis besitzen
  • Die Begleiter dürfen nur maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister vorweisen
  • Die Fahrerlaubnis ist in Deutschland und Österreich gültig.

Hinweise für alle Fahranfängerinnen und Fahranfänger

Sie haben die große Chance, ein Jahr früher als viele Ihrer Altersgenossen Auto fahren zu dürfen. Gehen Sie verantwortungsvoll damit um

  • Sie dürfen bis zu Ihrem 18. Geburtstag nie ohne Ihre erwachsene Begleitung fahren
  • Fahren Sie nur, wenn Sie körperlich fit sind, niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie übermüdet sind. Beachten Sie die 0,0 Promille Regelung für Fahranfänger
  • Nehmen Sie Ihre Prüfbescheinigung und Ihren Ausweis immer mit, wenn Sie Auto fahren
  • Halten Sie sich unbedingt an die Auflagen, da sonst ein Bußgeld fällig wird oder Ihnen sogar die gesamte Fahrerlaubnis entzogen werden kann

Antrag für begleitendes Fahren Klasse B

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis darf frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalter (mit 16 1/2 Jahren) angenommen bzw. gestellt werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalter (17 Jahre) abgelegt werden.

Welche Unterlagen sind mitzubringen

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis. (Der Antrag liegt bei der Fahrschule aus und muss von der Wohnsitzgemeinde melderechtlich bestätigt werden)
  • 1 "biometrisches" Lichtbild ( 35 x 45 mm)
  • persönliche Unterschrift mit Dokumentenstift auf dem Vordruck (Aufkleber) zur Herstellung eines Kartenführerscheines (bei der Fahrerlaubnisbehörde)
  • Kopie vom Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite)
  • Sehtestbescheinigung
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Angabe der Fahrschule
  • Angabe welche Klasse beantragt wird
  • Zusatzantrag
  • Kopie Führerschein und Personalausweis der Begleitpersonen (Vorder- und Rückseite)

Welche Kosten entstehen

  • 39,60 EUR bei einer Klasse
  • 10,00 EUR für die Prüfungsbescheinigung
  • je 6,00 EUR für die Prüfung einer Begleitperson, vorausgesetzt deren Führerschein wurde im Landkreis Freyung-Grafenau ausgestellt
  • je 11,00 EUR für die Prüfung einer Begleitperson, deren Führerschein von einem anderen Landkreis ausgestellt wurde.
  • Weiter Gebühren entstehen bei Doppelklassen
Sachgebiet 32 - Verkehrswesen, Fahrerlaubnisrecht, KFZ-Zulassung
Lena Eller Sachbearbeiterin
Sachgebiet 32 - Verkehrswesen, Fahrerlaubnisrecht, KFZ-Zulassung
Eveline Geißinger Sachbearbeiterin
Sachgebiet 32 - Verkehrswesen, Fahrerlaubnisrecht, KFZ-Zulassung
Margit Grünzinger Sachbearbeiterin
Sachgebiet 32 - Verkehrswesen, Fahrerlaubnisrecht, KFZ-Zulassung
Judith Lehner Sachbearbeiterin
Sachgebiet 32 - Verkehrswesen, Fahrerlaubnisrecht, KFZ-Zulassung
Karin Saibold Sachbearbeiterin

Zusatzantrag

Begleitetes Fahren mit 17 pdf | 2 MB
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