Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch Aushändigung des Fahrgastbeförderungsscheins ist erforderlich, wenn mit nachfolgenden Kraftfahrzeugarten Fahrgäste befördert werden sollen:
- Taxi
- Mietwagen
- Krankenkraftwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr
- Personenkraftwagen für gewerbsmäßige Ausflugsfahrten
- Personenkraftwagen für Ferienziel-Reisen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist die Erlaubnis, Fahrgäste mit Personenkraftwagen (max. 8 Fahrgastplätze + Fahrer) im Rahmen des Personen-Beförderungs-Gesetzes (PBefG) zu befördern.
Die Erlaubnis wird für 5 Jahre, längstens jedoch bis zum 60. Lebensjahr erteilt. Danach erfolgt eine Verlängerung nur nach Überprüfung und Feststellung der besonderen Kraftfahreignung hinsichtlich der Leistungsanforderung (Anlage 5 Nr. 2 FeV).
Neben den grundsätzlichen Erteilungsvoraussetzungen ist der Vorbesitz eines Führerscheins im Scheckkartenformat "EU-Kartenführerschein" erforderlich. Sollten Sie noch nicht im Besitz dieses Führerscheins sein, kann der Umtausch Ihres alten Führerscheins gleich mitbeantragt werden.
Personenbeförderung im Landkreis Freyung-Grafenau
Bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ist zusätzlich eine Genehmigung zur Personenbeförderung (§§ 2, 13, 46 PBefG) erforderlich.
Taxi / MietwagenInformationen zu den einzelnen Antragsverfahren
Christina Schreindl Sachbearbeiterin