Beschreibung der Aufgabe / Dienstleistung

Taxenverkehr ist die Personenbeförderung mit PKW, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer unterliegt einer Betriebs-,Beförderungs- und Tarifpflicht. Das bedeutet im Einzelnen, dass ein Taxi evtl. 24 Std. rund um die Uhr eingesetzt werden muss, selbst bei Kurzfahrten ist grundsätzlich jedermann zu befördern. Die Betriebs- und Beförderungspflicht im Landkreis Freyung-Grafenau wurde mittels Taxiordnung ausgerichtet an den örtlichen Verhältnissen. Die Tarifpflicht bindet die Unternehmer im Pflichtfahrgebiet an die behördlich festgelegten Entgelte. Vom Fahrgast darf insofern auch nur das vom Fahrpreisanzeiger ausgewiesenen Entgelt verlangt werden. Beförderungsaufträge dürfen an Taxenhalteplätzen, während der Fahrt oder am Betriebssitz entgegengenommen werden.

Welche Unterlagen sind mitzubringen

Ersterteilung

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Scheckkartenführerschein
  • Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder Betriebs-/ Arbeitsmediziners
  • Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl über die gesundheitliche Eignung
  • Medizinische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet.
  • Führungszeugnis der Belegart O (bei der Gemeinde zu beantragen).

Verlängerung

  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Nachweis des Sehvermögens durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder Betriebs-/ Arbeitsmediziners (Anlage 6 Nr. 2 FeV)
  • Ärztliche Bescheinigung eines Arztes nach Wahl über die gesundheitliche Eignung
  • Führungszeugnis der Belegart O (bei der Gemeinde zu beantragen)
  • Ab dem sechzigsten Lebensjahr ist zusätzlich medizinische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder ein betriebs- bzw. arbeitsmedizinisches Gutachten, das Aussagen über Belastbarkeit, Orientierungs- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit beinhaltet (Anlage 5 Nr. 2 FeV).

Welche Kosten entstehen

  • 37,50 EUR Ersterteilung
  • 32,90 EUR Verlängerung
  • 25,00 EUR Ortskunde

Besonderheiten

Ortskundeprüfung

Vor der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi ist die Ablegung der Ortskundeprüfung im Rahmen des bereits gestellten Antrages erforderlich. In dieser Prüfung ist der Nachweis zu erbringen, dass der Antragsteller die notwendigen Kenntnisse der Örtlichkeiten für den Bereich besitzt, in dem das Taxiunternehmen seinen Betriebssitz hat.

Die Ortskundeprüfung wird schriftlich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgenommen.Die Prüfung kann bei Nichtbestehen jederzeit beliebig oft wiederholt werden.

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