Taxi und Mietwagen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen unterliegt der Genehmigungspflicht. Es wird dabei unterschieden in Beförderung mit Taxi (§ 47 Personenbeförderungsgesetz – PBefG) oder Mietwagen (§ 49 PBefG). Die entsprechenden Genehmigungen können Sie beim Landratsamt Freyung-Grafenau beantragen.

Taxi

Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen im Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Es gilt die jeweilige Taxitarifordnung.

Mietwagen

Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt.

Alles Weitere erfahren Sie vom/von der zuständigen Sachbearbeiter/in. (Kontaktdaten siehe rechts unter Ansprechpartner)

Sachgebiet 11 - Finanzverwaltung, ÖPNV, Schülerbeförderung
Petra Wölfl SachbearbeiterinZuständig für Umweltjahreskarten, Taxi und Mietwagen

Taxi- und Mietwagenbetreiber im Landkreis

Eine Liste der Taxi- und Mietwagenunternehmen im Landkreis.

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