Belehrung des Lebensmittelpersonals

Wichtige Information

Die Belehrungen nach § 43 Absatz 1 können derzeit vom Gesundheitsamt Waldkirchen nicht angeboten werden.

Wir verweisen deshalb auf die Liste der beauftragten Ärzte (siehe Randbox Dokumente rechts).

 

Personen dürfen gewerbsmäßig die in § 42 Absatz 1 bezeichneten Tätigkeiten erstmalig nur dann ausüben und mit diesen Tätigkeiten erstmalig nur dann beschäftigt werden, wenn durch eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes nachgewiesen ist, dass sie über die in § 42 Absatz 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtungen nach den  Absätzen 2, 4 und 5 in mündlicher Form vom Gesundheitsamt oder von einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt belehrt wurden und nach der Belehrung im Sinne der Nummer 1 schriftlich erklärt haben, dass ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bei Ihnen bekannt ist.

Treten bei Personen nach Aufnahme ihrer Tätigkeit Hinderungsgründe nach § 42 Absatz 1 auf, sind sie verpflichtet, dies ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn unverzüglich mitzuteilen.

Der Arbeitgeber hat Personen, die eine der in § 42 Absatz 1 Satz 1 oder 2 genannten Tätigkeiten ausüben, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre über die in § 42 Absatz 1 genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtung nach Absatz 2 zu belehren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren. Die Sätze 1 und 2 finden für den Dienstherren entsprechende Anwendung.

Die Bescheinigung und die letzte Dokumentation der Belehrung sind beim Arbeitgeber aufzubewaren.

Achtung: Seit 2005 entfällt die Belehrungspflicht für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und dergleichen!

Bitte beachten Sie aber bei Ihrer Tätigkeit weiterhin die nötigen Sorgfaltspflichten entsprechend folgendem Leitfaden.

Beauftragte Ärzte im Landkreis Freyung-Grafenau

Die Liste der beauftragten Ärzte im Landkreis finden Sie in der Randbox "Dokumente" rechts als Download.

Fachbereich 34-1 - Infektionsschutz, Hygiene
Michaela Blob Sachbearbeiterin
Fachbereich 34-3 - Sozialpädagogischer Dienst; Kinder- und jugendärztlicher Dienst
Lisa-Maria Schneider Sachbearbeiterin

Leitfaden

für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln pdf | 30 KB

Infobroschüre

für Vereinsfeste pdf | 979 KB
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