Hygiene

Zu den Aufgaben der Hygienekontrolleure zählt die Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen, Schwimmbädern und Badegewässern. Zudem arbeiten Hygienekontrolleure mit bei der infektionshygienischen Überwachung von u.a. Krankenhäusern, Schulen, Gemeinschaftseinrichtungen, Seniorenheimen, Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber.

Im Rahmen der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz werden personenbezogene und epidemiologische Daten erhoben zur Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten. Die Betroffenen werden eingehend beraten. Treten Häufungen von Erkrankungsfällen auf, werden die Ursachen ermittelt und Gegenmaßnahmen eingeleitet.

Fachbereich 34-2 - Trinkwasser und Badewasser; Umweltbezogener Gesundheitsschutz
Stefan Pfeiffer Sachbearbeiter

Meldebogen

Lyme-Borreliose pdf | 142 KB

Meldeformular

für Gemeinschaftseinrichtungen pdf | 215 KB
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