• Schuleingangsuntersuchung

Informationen zur Schuleingangsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung findet in den 2 Jahren vor der Aufnahme in die 1. Jahrgangsstufe statt.

 

Die Schuleingangsuntersuchung hat bis zu zwei Bestandteile:

1. Das Schuleingangsscreening für alle Kinder durch eine Fachkraft der Sozialmedizin
2. Im Einzelfall: eine schulärztliche Untersuchung durch einen Schularzt/Schulärztin

 

Das Schuleingangsscreening wird wie folgt durchgeführt:

  • Die Fachkraft der Sozialmedizin erfasst die gesundheitliche Vorgeschichte, das Gewicht und die Größe des Kindes.
  • Das Seh- und Hörvermögen des Kindes wird mit speziellen Geräten getestet.
  • Die sprachliche und feinmotorische Entwicklung werden untersucht. Hierzu werden dem Kind einige Aufgaben gestellt, zum Beispiel etwas nachzusprechen oder zu zeichnen.
  • Die Fachkraft der Sozialmedizin sieht das Impfbuch durch, um auf eventuell vorhandene Impflücken hinweisen zu können.
  • Anhand des gelben Vorsorgeheftes kann sie feststellen, welche U-Untersuchungen durchgeführt wurden.

 

Die Schuleingangsuntersuchung ist in allen deutschen Bundesländern eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung.

 

Weitere Informationen sowie die gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter

www.lgl.bayern.de/schuleingangsuntersuchung

 

Fachbereich 34-3 - Sozialpädagogischer Dienst, Kinder- und jugendärztlicher Dienst
Dr. med. Karin Drachsler Fachbereichsleitung 34-3, Ärztin
Fachbereich 34-3 - Sozialpädagogischer Dienst, Kinder- und jugendärztlicher Dienst
Christine Hackinger Fachkraft der Sozialmedizin

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