Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
Im Rahmen der "Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen" können staatlich examinierte Kinderkrankenschwestern mit einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung eine Zusatzqualifikation zur Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin absolvieren.
Kinderkrankenpflegerinnen begleiten Familien für einen bestimmten Zeitraum bei der Betreuung Ihres Neugeborenen bzw. Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres.
Dabei leisten sie:
- Anleitung bei der Ernährung und Pflege des Säuglings
- Unterstützung bei der Entwicklung einer guten Eltern-Kind-Bindung
- Hilfe für Eltern, den Tag mit Ihrem Kind zu strukturieren
- auf Wunsch der Eltern eine Vermittlung und Begleitung zu weiterführenden Angeboten
In der Regel findet die Betreuung im vertrauten häuslichen Rahmen 3 bis 6 Monate statt.
Die Koordination der Kinderkrankenpflegerinnen, sowie deren fachliche Beratung und Unterstützung erfolgt durch das Familienbüro/KoKi (Koordinierende Kinderschutzstelle).
Unser Angebot ist kostenlos, freiwillig und vertraulich.

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