Familienhebamme / Familienkinderkrankenschwester

Im Rahmen der "Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen" können staatlich examinierte Hebammen und Kinderkrankenschwestern mit einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung eine Zusatzqualifikation zur Familienhebamme/-kinderkrankenschwester absolvieren.

Familienhebammen/-kinderkrankenschwestern begleiten Familien für einen bestimmten Zeitraum bei der Betreuung Ihres Neugeborenen bzw. Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. Dabei leisten sie Unterstützung, indem sie:

  • Anleitung bei der Ernährung und Pflege des Säuglings geben 
  • unterstützend bei der Entwicklung einer guten Eltern-Kind-Bindung zur Seite stehen
  • Eltern helfen, den Tag mit Ihrem Kind zu strukturieren
  • weiterführende Dienste vermitteln und Eltern auf Wunsch zu anknüpfenden Angeboten begleiten
  • den Vater und das familiäre Umfeld in die Sorge und Betreuung des Kindes mit einbinden

 

In der Regel findet die Betreuung im vertrauten häuslichen Rahmen 3 bis 6 Monate statt. Es besteht jedoch die Möglichkeit nach Bedarf diese zu verlängern oder zu verkürzen.

Die Koordination der Familienhebammen/-kinderkrankenschwestern sowie deren fachliche Beratung und Unterstützung erfolgt durch das Familienbüro/KoKi (Koordinierende Kinderschutzstelle).

Das Angebot ist kostenlos, unbürokratisch und unterliegt natürlich auch der Schweigepflicht.

Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Manuela Schwarz Sozialpädagogin
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